Oft arbeitslose Schauspielerin beginnt freiwillig eine Ausbildung zur Logopädin und
wird durch offensichtlich schlecht ausgebildete Arbeitsagentur-Mitarbeterin praktisch
betrogen - die das bislang an die Schauspielerin gezahlte Arbeitslosengeld eigentlich
sogar willkürlich streichen will, weil nach deren Darstellung die Ausbildung zum Bezug
von Bafög berechtigt - aber eben nur bis etwa 35 Jahre, doch die Schauspielerin ist
45 Jahre alt!
In Reportage wurden eindrucksvoll geschildert, dass Situation der meisten Schauspieler
ähnlich ist - nur eine Minderheit der Schauspieler kann laut Reportage ein finanziell
relativ sorgenfreies Leben führen.
Feststellung:
Die Arbeitsagentur ist in diesem und ähnlichen Fällen nur berechtigt, das Arbeitslosen-
geld zu streichen, wenn n diesem Fall die betreffende Frau von 45 Jahren auch Bafög
erhält !!!
= Auch das Beispiel ist wieder so ein unrümliches Beispiel, dass Mitarbeiter in
öffentlichen Behörden mitunter enorme Schwierigkeiten haben, Sachverhalte ausreichend
gesetzeskonform zu interpretieren !!!
Schließlich ist auch die Arbeitsagentur gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene
Fürsorgepflicht gegenüber den BürgerInnen zu wahren und dieser nach zu kommen.
Es wäre schön, wenn das Panorama-Team da einschreiten würde - die bemerkenswerte
Frau muss gegen diese Form von Behörden-Idiotie Widerspruch einlegen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
wird durch offensichtlich schlecht ausgebildete Arbeitsagentur-Mitarbeterin praktisch
betrogen - die das bislang an die Schauspielerin gezahlte Arbeitslosengeld eigentlich
sogar willkürlich streichen will, weil nach deren Darstellung die Ausbildung zum Bezug
von Bafög berechtigt - aber eben nur bis etwa 35 Jahre, doch die Schauspielerin ist
45 Jahre alt!
In Reportage wurden eindrucksvoll geschildert, dass Situation der meisten Schauspieler
ähnlich ist - nur eine Minderheit der Schauspieler kann laut Reportage ein finanziell
relativ sorgenfreies Leben führen.
Feststellung:
Die Arbeitsagentur ist in diesem und ähnlichen Fällen nur berechtigt, das Arbeitslosen-
geld zu streichen, wenn n diesem Fall die betreffende Frau von 45 Jahren auch Bafög
erhält !!!
= Auch das Beispiel ist wieder so ein unrümliches Beispiel, dass Mitarbeiter in
öffentlichen Behörden mitunter enorme Schwierigkeiten haben, Sachverhalte ausreichend
gesetzeskonform zu interpretieren !!!
Schließlich ist auch die Arbeitsagentur gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene
Fürsorgepflicht gegenüber den BürgerInnen zu wahren und dieser nach zu kommen.
Es wäre schön, wenn das Panorama-Team da einschreiten würde - die bemerkenswerte
Frau muss gegen diese Form von Behörden-Idiotie Widerspruch einlegen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
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