Der NDR hat eine Dokumentation über den Alltag eines SPD-Bundestagsabgeordneten von seinen Internetseiten und YouTube entfernt, weil sich dessen CDU-Konkurrent darüber beschwert hat.
Eine Woche lang hatten Tobias Lickes und Felix Meschede den niedersächsischen SPD-Abgeordneten Lars Klingbeil für die junge Dokumentarfilmreihe »7 Tage« begleitet. Sie zeigen, was im Politbetrieb passiert, wenn die Kameras sonst nicht dabei sind: die unglamouröse und unspektakuläre Arbeit der Mitarbeiter in einem Abgeordnetenbüro.
»7 Tage … im Bundestag« lief am 1. September um 15 Uhr im NDR-Fernsehen; die Sendung hatte 200.000 Zuschauer.

Nach der Ausstrahlung beschwerte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel beim NDR in offenbar heftiger Form über den Film. Grindel und Klingbeil treten als Direktkandidaten im Wahlkreis Rotenburg I / Heidekreis gegeneinander an.
Frank Beckmann, Programmdirektor NDR-Fernsehen, ließ den Film daraufhin vorerst bis zur Bundestagswahl vom Netz nehmen — »um jeglichen Anschein einer Parteinahme zugunsten eines der beiden Abgeordneten zu vermeiden«, wie der NDR mir auf Anfrage mitteilte.

»Aus Gründen der Fairness« bat der Sender Grindel, im Gegenzug von seiner Internetseite die Links zu NDR-Sendungen zu entfernen, in denen er porträtiert wird. Offenbar geht es neben einem »Zapp«-Beitrag um ein Portrait von NDR 1 Niedersachsen. Dies sei inzwischen geschehen, meint der NDR (hat das aber anscheinend nicht gründlich überprüft).
Anscheinend war es für den NDR auch ein Problem, dass Klingbeil im Internet auf den Film über ihn und seine Arbeit hingewiesen hatte.
Und wir lernen: Es ist zwar problemlos möglich, ohne Rückgrat Programmdirektor beim NDR zu werden, erschwert aber gelegentlich dann doch die praktische Arbeit. Die Dokumentation spielt eigentlich bewusst nicht im Wahlkampf und wirbt eher für die Demokratie an sich als für den konkreten Kandidaten. Natürlich kann man solche Filme kurz vor einer Wahl aus dem Fernsehen verbannen. Aber wenn man sich dafür entschieden hat, sie auszustrahlen, ist die Beschwerde eines anderen Politikers ein miserabler Grund, nachträglich umzufallen.
Nachtrag, 11. September. Die »Böhme-Zeitung« berichtet, dass Grindel in seinem Protestschreiben an den NDR gefordert hatte, dass er »sehr zeitnah« auch so eine Sendung bekommt. »Mein Begehr war es, einen adäquaten Beitrag im NDR-Fernsehen zu bekommen«, zitiert das Blatt den CDU-Politiker. Der NDR habe das jedoch unter anderem mit Hinweis auf die niedrige Zuschauerzahl der Sendung abgelehnt: Bei 200.000 Zuschauern sei von keiner maßgeblichen Beeinflussung durch die Sendung auszugehen.
Grindel stufe den Vorgang als schwerwiegend ein, schreibt die »Böhme-Zeitung« weiter. Das NDR-Fernsehen habe ihn mit diesem Beitrag in seinen Rechten grob pflichtwidrig verletzt und auf den Ausgang der Wahl in seinem Wahlkreis in erheblichem Umfang Einfluss genommen.
Die »Walsroder Zeitung« zitiert Grindel, der früher als Journalist beim ZDF gearbeitet hat, mit den Worten: »Wenn dieser Beitrag mitten in der Wahlperiode gelaufen wäre, hätte ich nichts gesagt. Aber so kurz vor den Wahlen muss man ja wohl von einem öffentlich-rechtlichen Sender wie dem NDR politische Ausgewogenheit erwarten können.«