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Sonntag, 22. November 2015

Weitere ernstzunehmende Ungereimtheit im Sachsensumpf! Die vielen versagenden Politiker sollten endlich anfangen persönliche Konsequenzen zu ziehen!

Im Gegensatz zu den hier zu vernehmenden Schilderungen sind die betroffenen Mädchem 
im Sachsensumpf-Skandal - darunter zu vernehmen - 1. jünger 2. wesentlich länger in quasi-Gefangenschaft und dennoch bekommt der betreffende brutale Zuhälter nur vergleichsweise
milde 4 Jahre und 2 Monate. Durch einen Richter, der von mindestens zwei zur Prostution
gezwungenen jungen Frauen laut Schilderungen mehrmals als Freier im Bordell des 
verurteilten Zuhälters identifiziert wurde.
Anscheinend wurde also auch nicht ausreichend die Frage ergründet, ob der Zuhälter diesen,
den Prozess gegen den Zuhälter selbst leitenden Richter in gewisser Weise in der Hand haben
könnte, was die vergleichsweise milde Strafe mit erklären könnte!


1994. Martin Kugler wird wegen Menschenhandel in Tateinheit mit Zuhälterei, Förderung der Prostitution und sexuellem Missbrauch von Kindern zu gerade Mal 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
In dem Prozess sagte auch Mandy Kopp gegen Kugler aus. Kugler war im Gerichtssaal anwesend obwohl man ihr zuvor versprochen hatte, dass er nicht da sein würde. Sie meinte auch den Richter als früheren Freier wiederzuerkennen.
Wer die Freier des Jasmin waren interessierte die zuständigen Stellen absolut nicht. Fragen dazu finden sich weder in den Vernehmungsprotokollen der Mädchen noch in den Prozessprotokollen.
Der damalige Richter, Jürgen Niemeyer, der damalige Richter sagte später: „Das Urteil war ein großes Entgegenkommen, aber gerade noch vertretbar.“
17. Oktober 1994. Martin Klockzin (Ex-Leiter der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft) wird angeschossen. Er ermittelte wegen der Riemanstraße 52. Die Täter bekommen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
....

"1. Januar 2002. Das deutsche Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) tritt in Kraft. Das von der rot-grünen Regierungskoalition initiierte Gesetz regelt die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung, "um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern." Gleichzeitig wird das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
Dieses Gesetz führt in Zukunft zu einem speziellen Wirtschaftsaufschwung. Sextouristen sehen danach Deutschland als eine Art Thailand Europas. Selbst aus Japan, den USA und dem sittenstrengen Arabien reisen Männer in Gruppen an, um sich zu vergnügen. Das Gesetz nützt Freiern und Bordellbetreibern, den Frauen jedoch nicht. Die gute Absicht, Prostituierte per Gesetz zu stärken, hat sich ins Gegenteil verkehrt. Der Vorgang erinnert an die Abschaffung der Leibeigenschaft, die befreite Bauern in die Arme der Industrie trieb. Die Frau wird zur Ressource, die so effizient wie möglich genutzt wird. Außerhalb dieses Tauschgeschäftes aber verliert sie jeden Wert."
...
"2004 bis 2006. Das Referat OK füllt zu dem Beobachtungskomplex 15.600 Seiten Akten, die etwa 100 Ordner ergeben. Die Zuständigkeit des Inlandsgeheimdienstes für dieses Ressort ist jedoch von Anfang an umstritten.
2005. Unter dem damaligen Innenminister Karl Ernst Thomas de Maizière (CDU - heute [2012] Kriegsminister) wird auf Basis eines Prüfberichts vom 12. August 2005 die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den sächsischen Verfassungsschutz zwar fortgesetzt aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlasst noch das Parlament informiert. Aus dem Bericht geht offenbar hervor dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im 2. Quartal von sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannten Leipziger Staatsanwälten und Richtern wusste.

Juli 2005. Der sächsische Verfassungsgerichtshof erklärt das Landesverfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und schränkt damit auch die Zulässigkeit der Beobachtung der OK durch den Dienst ein." nur Zufall?

...
5. Juni 2007. In einer Rede auf einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags bestätigt Innenminister Buttolo die Existenz aktiver und gefährlicher krimineller Netzwerke in Sachsen, dies wird als sogenannte „Mafia-Rede“ bekannt. Die Bundesanwaltschaft wird eingeschaltet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden beginnt wegen Strafvereitelung gegen Jürgen Niemeyer zu ermitteln, Ende Juni bis Anfang Juli 2007 bekommt sie vom Verfassungsschutz Akten aus dem Dossier „Abseits III“ überstellt.

Juni 2007. Die Bundesanwaltschaft gibt noch in diesem Monat bekannt, dass sie keinen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung sieht.
Wie blöd sind wir eigentlich, dass wir uns mit so einer durchsichtig lancierten Verschleppung, Verhinderung, also mit immer offensichtlicher unfassbaren Verbrechen durch staatliche Stellen abspeisen lassen?? Gleichwohl praktisch alle Bürger und Bürgerinnen, die im unmittelbaren Dienste des Staates tätig sind, endlich die von ihnen dringend benötigte Unterstützung erhalten müssen! Also ihnen bemüht aufgeschlossen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch
 
Regionales

Zwangsprostitution

17.04.15

Morgens Abitur, abends auf den Strich

Urteil im Prozess gegen einen brutalen Zuhälter, der zwei Mädchen der Sophie-Barat-Schule ausbeutete. Richter schickt den 26-Jährigen für sieben Jahre und neun Monate in Haft.

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