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Samstag, 26. Dezember 2015

Offenbar haben Behörden im Fall Femi Morina leichtfertig und rechtswidrig gehandelt?

Thomas Karnasch Gibt es hierzu Neuigkeiten? Möglicherweise hatte die im Fall Femi Morina handelnde Behörde hiervon keine ausreichende Kenntnis? "In dieser Frage könnte es jedoch demnächst Bewegung geben: Nach einem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit sollen Flüchtlinge künftig auch ohne die Vorrangprüfung in Deutschland arbeiten dürfen. Die Regelung solle für zwei Jahre ausgesetzt werden, schlug BA-Chef Frank-Jürgen Weise vor. Einen entsprechenden Vorstoß habe er mit dem Bundesinnenministerium erörtert. „Ich erwarte, dass im Laufe des Septembers Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Asylbewerbern geschaffen werden“, sagte Weise. Er begründete seinen Vorschlag mit der guten Arbeitsmarktsituation und der Vielzahl offener Stellen." - Gleichwohl offenbart das Schicksal von Femi Morina eine Schwäche in diesem Land: nämlich vernünftige Entscheidungen von behördlicher Seite zu treffen! https://www.impulse.de/.../fluechtlinge.../2097240.html
Thomas Karnasch
Thomas Karnasch Wenn ich das richtig nachgelesen habe, wurde Femi Morina mitten aus der Ausbildungszeit gerissen und ohne ausreichend zu hinterfragen zurück in den Kosovo gebracht? - Den Ausbildungsplatz, den Femi Morina besetzt hatte, ist seither mehr oder weniger verwaist? Dann sieht das Handeln der Behörden noch mehr nach eindeutigem rechtswidrigen Handeln aus: Mit anderen Worten: auch Behörden unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz UND der sagt nach meiner zwischenzeitlichen Auffassung, dass Femi Morina NUR aus der Ausbildung sozusagen gerissen werden darf, wenn an dessen Stelle unverzüglich ein anderer junger Mensch tritt ! Und das scheint im Fall Femi Morina nicht der Fall zu sein ??? Dann sollte mit entsprechender Öffentlichkeitswirkung ein entsprechend formulierter Widerspruch eingelegt werden! Mfg. Thomas Karnasch, u.a. Bürgerrechtler
Thomas Karnasch
Thomas Karnasch Hab was dazu rausgesucht:"„Erklärung zum Begriff Verhältnismäßigkeit“ http://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit
„Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.
Auch gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen.“

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