Neue Ausgabe https://paper.li/Die-Gesellschaft-und-Politik-Zeitung#/

Sonntag, 22. November 2015

Weitere ernstzunehmende Ungereimtheit im Sachsensumpf! Die vielen versagenden Politiker sollten endlich anfangen persönliche Konsequenzen zu ziehen!

Im Gegensatz zu den hier zu vernehmenden Schilderungen sind die betroffenen Mädchem 
im Sachsensumpf-Skandal - darunter zu vernehmen - 1. jünger 2. wesentlich länger in quasi-Gefangenschaft und dennoch bekommt der betreffende brutale Zuhälter nur vergleichsweise
milde 4 Jahre und 2 Monate. Durch einen Richter, der von mindestens zwei zur Prostution
gezwungenen jungen Frauen laut Schilderungen mehrmals als Freier im Bordell des 
verurteilten Zuhälters identifiziert wurde.
Anscheinend wurde also auch nicht ausreichend die Frage ergründet, ob der Zuhälter diesen,
den Prozess gegen den Zuhälter selbst leitenden Richter in gewisser Weise in der Hand haben
könnte, was die vergleichsweise milde Strafe mit erklären könnte!


1994. Martin Kugler wird wegen Menschenhandel in Tateinheit mit Zuhälterei, Förderung der Prostitution und sexuellem Missbrauch von Kindern zu gerade Mal 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
In dem Prozess sagte auch Mandy Kopp gegen Kugler aus. Kugler war im Gerichtssaal anwesend obwohl man ihr zuvor versprochen hatte, dass er nicht da sein würde. Sie meinte auch den Richter als früheren Freier wiederzuerkennen.
Wer die Freier des Jasmin waren interessierte die zuständigen Stellen absolut nicht. Fragen dazu finden sich weder in den Vernehmungsprotokollen der Mädchen noch in den Prozessprotokollen.
Der damalige Richter, Jürgen Niemeyer, der damalige Richter sagte später: „Das Urteil war ein großes Entgegenkommen, aber gerade noch vertretbar.“
17. Oktober 1994. Martin Klockzin (Ex-Leiter der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft) wird angeschossen. Er ermittelte wegen der Riemanstraße 52. Die Täter bekommen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
....

"1. Januar 2002. Das deutsche Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) tritt in Kraft. Das von der rot-grünen Regierungskoalition initiierte Gesetz regelt die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung, "um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern." Gleichzeitig wird das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
Dieses Gesetz führt in Zukunft zu einem speziellen Wirtschaftsaufschwung. Sextouristen sehen danach Deutschland als eine Art Thailand Europas. Selbst aus Japan, den USA und dem sittenstrengen Arabien reisen Männer in Gruppen an, um sich zu vergnügen. Das Gesetz nützt Freiern und Bordellbetreibern, den Frauen jedoch nicht. Die gute Absicht, Prostituierte per Gesetz zu stärken, hat sich ins Gegenteil verkehrt. Der Vorgang erinnert an die Abschaffung der Leibeigenschaft, die befreite Bauern in die Arme der Industrie trieb. Die Frau wird zur Ressource, die so effizient wie möglich genutzt wird. Außerhalb dieses Tauschgeschäftes aber verliert sie jeden Wert."
...
"2004 bis 2006. Das Referat OK füllt zu dem Beobachtungskomplex 15.600 Seiten Akten, die etwa 100 Ordner ergeben. Die Zuständigkeit des Inlandsgeheimdienstes für dieses Ressort ist jedoch von Anfang an umstritten.
2005. Unter dem damaligen Innenminister Karl Ernst Thomas de Maizière (CDU - heute [2012] Kriegsminister) wird auf Basis eines Prüfberichts vom 12. August 2005 die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den sächsischen Verfassungsschutz zwar fortgesetzt aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlasst noch das Parlament informiert. Aus dem Bericht geht offenbar hervor dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im 2. Quartal von sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannten Leipziger Staatsanwälten und Richtern wusste.

Juli 2005. Der sächsische Verfassungsgerichtshof erklärt das Landesverfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und schränkt damit auch die Zulässigkeit der Beobachtung der OK durch den Dienst ein." nur Zufall?

...
5. Juni 2007. In einer Rede auf einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags bestätigt Innenminister Buttolo die Existenz aktiver und gefährlicher krimineller Netzwerke in Sachsen, dies wird als sogenannte „Mafia-Rede“ bekannt. Die Bundesanwaltschaft wird eingeschaltet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden beginnt wegen Strafvereitelung gegen Jürgen Niemeyer zu ermitteln, Ende Juni bis Anfang Juli 2007 bekommt sie vom Verfassungsschutz Akten aus dem Dossier „Abseits III“ überstellt.

Juni 2007. Die Bundesanwaltschaft gibt noch in diesem Monat bekannt, dass sie keinen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung sieht.
Wie blöd sind wir eigentlich, dass wir uns mit so einer durchsichtig lancierten Verschleppung, Verhinderung, also mit immer offensichtlicher unfassbaren Verbrechen durch staatliche Stellen abspeisen lassen?? Gleichwohl praktisch alle Bürger und Bürgerinnen, die im unmittelbaren Dienste des Staates tätig sind, endlich die von ihnen dringend benötigte Unterstützung erhalten müssen! Also ihnen bemüht aufgeschlossen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch
 
Regionales

Zwangsprostitution

17.04.15

Morgens Abitur, abends auf den Strich

Urteil im Prozess gegen einen brutalen Zuhälter, der zwei Mädchen der Sophie-Barat-Schule ausbeutete. Richter schickt den 26-Jährigen für sieben Jahre und neun Monate in Haft.

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Dienstag, 17. November 2015

Wanted wegen Heuchelei – Teil 1 – Merkel


Wanted wegen Heuchelei – Teil 1 – Merkel

demokraten-demokratie-deutschland-merkel-gauck-gabriel-pack-politik
Neulich habe ich dieses Plakat im Netz entdeckt, wobei ich sagen muss, dass das Übel dieses Landes – in dieser Kürze – gut zum Ausdruck gebracht wird.
Bereits Prof. Höhler (ehem. CDU-Beraterin) beschuldigte Merkel, schon vor geraumer Zeit, sie (Merkel) arbeite am Zerfall der Demokratie.
Zu Recht !
Denn dies (der Zerfall der Demokratie) geschah/geschieht nach alter DDR-Manier selbstverständlich nicht offen, direkt und für jedermann einseh- und nachvollziehbar, sondern im “eher Verborgenen”, damit man immer noch den Kampfbegriff “Verschwörungstheoretiker” (oder sonst ein Etikett) anführen kann, falls die Merkel`schen Machenschaften dennoch einmal entdeckt würden.
Wie auf dem Plakat ersichtlich, wird IM ERIKA & Co zu Recht unterstellt, sie habe das Handelsembargo gegen Syrien verlängert, unter dem das syrische Volk leidet.
Doch das ist nicht die ganze Geschichte um den schmutzigen Krieg, den Merkel zusammen mit der EU und den USA gegen das syrische Volk führt, über deren Ursache die Atlantikbrücken- und Staatspropaganda bzw. ZDF & Co selbstverständlich, nicht berichtet.
Stattdessen Lügenberichterstattung über Merkel …
Die Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld schreibt ….
leukefeld
Seit über vier Jahren führen die USA mit ihren Verbündeten verdeckt Krieg gegen Syrien: sie beliefern islamistische Gruppen mit modernsten Waffen und lassen sie von Militärberatern in Lagern in der Türkei und Jordanien für den blutigen Einsatz in Syrien ausbilden. Das wahabitische Regime in Saudi-Arabien und die Golfmonarchien stellen ähnlich wie in den 70er und 80er Jahren in Afghanistan Milliarden Dollar für die Rekrutierung und Bewaffnung von ISIS und Al Nusra zur Verfügung.
An diesem schmutzigen Krieg gegen Syrien beteiligen sich EU und Bundesregierung. Seit 2011 haben sie ein Embargo gegen Syrien verhängt.
Erklärtes Ziel dieses Embargos ist es, die Wirtschaft Syriens zum Erliegen zu bringen und seine Bevölkerung zum Aufstand gegen die eigene Regierung zu treiben. Gemeinsam mit den USA und den Herrschern Saudi-Arabiens und der Golfmonarchien haben EU und Bundesregierung die Auslandsguthaben dieses Landes „eingefroren“ und die Importe aus Syrien, besonders von Rohöl, verboten. Jeder Geldverkehr wurde unterbunden, um dem Land seine Einnahmen zum Einkauf der Güter zu entziehen, die es für seine Bevölkerung und Wirtschaft benötigt. Selbst Überweisungen syrischer Gastarbeiter an ihre Verwandten sind nicht mehr möglich.
Exporte nach Syrien, insbesondere von Treibstoff, Heizöl sowie von Technologie und Ausrüstung zur Förderung und Raffination von Erdöl bzw. Verflüssigung von Erdgas und für Kraftwerke zur Stromgewinnung, wurden untersagt. Ohne Treibstoff und Strom aber kommen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, Handwerk, Industrie zum Erliegen.
Zynisch fragte die Tagesschau bereits am 14. Februar 2012: „Wie lange hält Assads Wirtschaft das durch?“ und fuhr triumphierend fort: „Jetzt geht es Syriens Wirtschaft schlecht. 30 Prozent der Menschen lebten schon vor dem Volksaufstand von nicht viel mehr als einem Euro am Tag. Die Inflation galoppiert. Lebensmittel sind doppelt so teuer, Diesel und Importe knapp. Strom wird selbst in Damaskus drei Stunden abgeschaltet, anderswo länger“. Heute, drei Jahre später, ist das Sozialprodukt Syriens um 60 % eingebrochen, die Arbeitslosenquote von knapp 15 Prozent auf 58 Prozent hochgeschnellt. 64,7 Prozent der Syrer leben in extremer Armut und können sich selbst die notwendigsten Lebensmittel nicht mehr kaufen. In dieser verzweifelten Situation gedeihen Gewalt, Fanatismus, Kriminalität, können Terrororganisationen wie ISIS und Al Nusra leicht rekrutieren.“
Vor diesem Hintergrund ist das Analyseergebnis des US Historikers Zuesse, dass die USA Europa zerstören wollen, gut nachvollziehbar.

US-Historiker Zuesse:

USA zerstören Europa

Jetzt beschuldigt auch der US-Historiker Eric Zuesse die US-Regierung Obama, Europa gezielt destabilisieren zu wollen.
In einem aktuellen Beitrag analysiert Eric Zuesse die Ursachen der Flüchtlingsströme in Europa und sieht in der US-Außenpolitik der letzten Jahre einen der Hauptgründe.
Anzumerken bleibt, dass der Titel Wanted wegen Heuchelei” ebenfalls unvollständig ist, da sich STASI Merkel offenbar auch des Landesverrates gem. § 94 StGB schuldig gemacht hat.

Samstag, 14. November 2015

Medien-Terrorist eben auch noch in ARD Tagesschau(...)

Dieser Quacksalber im Hintergrund symphathisiert auch offen mit den Terroristen.
Was einmal mehr belegt, die größte Bedrohung kommt aus den Netzwerken aus Politik und Medien !!
Ohne Worte

Freitag, 13. November 2015

Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde gegen insbesondere die Rechtsbeugungs-Präsidentin am Bundesgerichtshof



Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
thomas.karnasch@web.de
Tel: 015153669993


Government Site Builder Standardlösung (Link zur Startseite)
Mohrenstraße 37 - 10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 18 580 - 0
Fax: +49 (0) 30 18 580 - 9525


Betrifft: Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde !

Auch der Bundesgerichtshof und die Bundesanwaltschaft sind nachweislich sowas wie Orte des organisierten Verbrechens !!!
Logische Konsequenz:
Auch die Präsidentin am Bundesgerichtshof muss zwangsläufig spätestens nach dem Strafvereitelungs-, und Vertuschungsschreiben hinsichtlich der eigenen Verantwortlichkeit als Patin des organisierten Verbrechens bezeichnet werden – so wie auch schon der jüngst mehr oder weniger zum Rücktritt genötigte Generalbundesanwalt Harald Range, der Pate des organisierten Verbrechens aber mehr auf Niedersachsen bezogen war!

Sehen Sie selbst dieses Schreiben, welches auch als gewissermaßen Attentat auf die demokratisch rechtstattliche Grundordnung gewertet werden muss!

Diese also als Attentäterin auf die demokratisch rechtstaatliche Grundordnung anzusehende –Präsidentin des wichtigsten und bedeutendsten Gerichts für eben auch die Erhaltung der demokratisch rechtstaatlichen Grundordnung – schiebt eindeutig in folgend eingefügtem Schreiben, des von ihr zu leitenden bedeutendsten deutschen Bundesgerichts für Strafsachen UND darüber hinaus für D E M O K R A T I E G E F Ä H R D U N G – jegliche Verantwortung hinsichtlich möglicherweise nötigen Einschreitens von sich =
U N G E H E U E R L I C H !!!
Sie hätte also zwingend eine gewisse Wertung der doch schon subjektiv wahrzunehmenden weitreichenden Sachlage/n vornehmen müssen !!!
UND diese dann umgehend an die auch für den von ihr zu leitenden Bundesgerichtshof etwaige anhängige Strafermittlungen durchzuführende Bundesanwaltschaft zwecks Ermittlungen übergeben müssen !!!
Auch hierbei ist der R Ü C K T R I T T unausweichlich !!!
































Den betreffenden Sachverhalt erhalten Sie, der Bundesjustizminister, der Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwalt ab Seite 5, dieses Schreibens!


An den Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 159-0
Fax: +49 721 159-2512


An die Bundesanwaltschaft
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefon: (0721) 81 91 0
Telefax: (0721) 81 91 59 0

Betrifft: Strafanzeige, wegen seit Monaten anhaltendem ungeheuerlichen Missbrauch der
lebenswichtigen Errungenschaft der Pressefreiheit, gegen insbesondere ARD & ZDF, Phoenix, N-TV,
N24, RTL, arte … FAZ, Stern … Deutscher Journalistenverband … Bei der Feststellung der Straftaten
bzw. Straftäter können sicherlich Wissenschaften und Bevölkerung helfen.
Betrifft: Strafanzeige gegen die mitverantwortliche Politik – insbesondere gegen den
Bundesinnenminister und die Innenministerkonferenz und die Kanzlerin: wurden von hier aus
mindestens einmal direkt kontaktiert und zum Handeln aufgefordert!
Amtsträger
Formularbeginn
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Formularende

Erklärung zum Begriff Amtsträger
Als Amtsträger werden Personen bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Amt bekleiden.  Dazu gehören nach § 11 Nr. 2 StGB  Beamte, Richter, Personen im öffentlichen Arbeitsverhältnis (z.B. Notare oder Staatssekretäre) und auch Personen im öffentlichen Dienst, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchführen (z.B. Verwaltungsangestellte).  Es besteht allerdings kein Unterschied darin, ob die Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich durchgeführt wird. Daher gelten beispielsweise auch ehrenamtliche Wahlhelfer als Amtsträger. Auch Referendare, Auszubildende oder in der Probezeit befindliche Personen im öffentlichen-Dienst können unter bestimmten Voraussetzungen diesen Status erhalten.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2009 entschieden, dass auch verantwortliche Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger anzusehen sind [BGH, 27.11.2009,  2 StR 104/09].
I. Sonderdelikte
Für Amtsträger gelten besonders strenge straf- und haftungsrechtliche Vorschriften. Daher gibt es die sogenannten Sonderdelikte für diese Personengruppe. Diese Delikte können nur von einem bestimmten Täterkreis verwirklicht werden. Dazu gehören vor allem die Amtsdelikte nach § 331 ff. StGB, diese gehören zu den echten Sonderdelikten, die nur von bestimmten Personenkreisen (Amtsträgern oder Ärzte) verwirklicht werden können.  
II. Beispiele für echte Amtsdelikte
  • Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
  • Vorteilsnahme / Bestechlichkeit (§ 331, § 332, § 335 StGB)
  • Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
  • Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen (§ 353b, § 355 StGB)
III. Beispiele für unechte Amtsdelikte
Als unechte Amtsdelikte bezeichnet man allgemein strafbare Delikte, die allerdings bei Amtsträgern strafverschärfend wirken. Diese sind beispielsweise:
  • Gefangenenbefreiung im Amt (§ 120 Abs. 2 StGB)
  • Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
  • Verwahrungsbruch im Amt (§ 133 Abs. 3 StGB
    Mitwirkende/Autoren:
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00
Zuletzt editiert von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00

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