EINLEITUNG
Die BRD-Juristen, angefangen von den menschen- und
völkerrechtlich illegalen Bundesverfassungsrichtern, Staatsrechtlern, Juraprofessoren und sonstigen Juristen ignorieren planmäßig alle Vorträge zum juristischen Chaos im Zusammengang mit der
fehlenden Legitimation des Besatzungskonstrukts BRD. Sie wollen
damit die ungesetzliche Beanspruchung von Deutschen mit der Reichsstaatsangehörigkeit durch BRD-Organe noch solange als
möglich absichern, um das deutsche Volk wirtschaftlich und
existenziell möglichst vollständig zu verderben. Rechtsstaatliche Grundsätze sind dabei längst aufgegeben und abgeschafft.
Usurpatoren in BRD-Ämtern als Privatpersonen bereichern sich ungehemmt,erhöhen ständig die Kosten der Lebenshaltung für
jeden Einzelnen, verschleudern Hoheitsrechte, Reichsgebiete und Volksvermögen. Unter Berufung auf die Menschenrechte,Charta der
UN, die Allgemeinen Menschenrechtserklärungen der UN, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Besatzungsrecht und selbst das – scheinbar und dem Volk vorgegaukelt geltende
Grundgesetz Art. 20 (4) – wird zum absoluten Widerstand gegen die
BRD-Willkür aufgerufen und die Schaffung eines deutschen Recht
sstaates gefordert, in dem die öffentlich bestellten und juristischen
Hochverräter in der BRD selbst nach dem Grundgesetz endlich vor Gericht gestellt werden. Und die Streichung des GG Art. 23 schon
vor dem 03.10.2005, tatsächlich schon am 18.07.1990, hat eine
fatale Unstimmigkeit in BRD-Lügengebilde bewirkt - GG Art. 144
verlor seine Basis: GG Art 144 (1)(1)Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es gelten soll. (2)(2)Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Art. 23 aufgeführten Länder oder in
einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das
Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Ar tikel 38
Vertreter in den Bundestag und gemäß Art. 50 Vertreter in den
Bundesrat zu entsenden. Dem Grundgesetz ist damit vermutlich
schon am 18.07.1990, spätestens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit
allen nachfolgenden Änderungen daher seit spätestens dem
29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesländer als
okkupiertes Teilgebiet des Deutschen Reiches in der BRD. Und
damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRD-Gesetze ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.
Merkt so etwas eigentlich kein BRD-Staatsrechtler, Bundestags-abgeordneter oder uneingeschränkt zur Berufsausübung
zugelassener Jurist? Auch die Behauptung, dass das Grundgesetz
ja für das ganze Deutsche Volk gilt, ist keine ausreichende
Beschreibung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Erstens gibt es das so genannte Deutsche Volk in der BRD
nicht, weil die völkerrechtswidrigen Scheineinbürgerungen durch
das Besatzungskonstrukt OMF-BRD mit Besatzungsmachtabsicht niemals ein Deutsches Volk, wie sie es sieht, entstehen lassen
hat. Das Deutsche Volk kann nur aus Staatsangehörigen des
Deutschen Reiches bestehen! Und zweitens hat der kollabor
ierende BRD-Gesetzgeber unter Druck der Siegermächte die
Reichsstaatsangehörigen im Ausland auch nicht unter das
Grundgesetz zwingen können.