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Dienstag, 15. März 2016

"Die Streichung des GG Art. 23 schon vor dem 03.10.2005, tatsächlich schon am 18.07.1990, hat eine fatale Unstimmigkeit in BRD-Lügengebilde bewirkt"


EINLEITUNG
Die BRD-Juristen, angefangen von den menschen- und 
völkerrechtlich illegalen Bundesverfassungsrichtern, Staatsrechtlern, Juraprofessoren und sonstigen Juristen ignorieren planmäßig alle Vorträge zum juristischen Chaos im Zusammengang mit der 
fehlenden Legitimation des Besatzungskonstrukts BRD. Sie wollen 
 damit die ungesetzliche Beanspruchung von Deutschen mit der Reichsstaatsangehörigkeit durch BRD-Organe noch solange als 
möglich absichern, um das deutsche Volk wirtschaftlich und 
existenziell möglichst vollständig zu verderben. Rechtsstaatliche Grundsätze sind dabei längst aufgegeben und abgeschafft. 
Usurpatoren in BRD-Ämtern als Privatpersonen bereichern sich ungehemmt,erhöhen ständig die Kosten der Lebenshaltung für 
jeden Einzelnen, verschleudern Hoheitsrechte, Reichsgebiete und Volksvermögen. Unter Berufung auf die Menschenrechte,Charta der 
UN, die Allgemeinen Menschenrechtserklärungen der UN, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Besatzungsrecht und selbst das – scheinbar und dem Volk vorgegaukelt geltende 
Grundgesetz Art. 20 (4) – wird zum absoluten Widerstand gegen die
BRD-Willkür aufgerufen und die Schaffung eines deutschen Recht
sstaates gefordert, in dem die öffentlich bestellten und juristischen
Hochverräter in der BRD selbst nach dem Grundgesetz endlich vor Gericht gestellt werden. Und die Streichung des GG Art. 23 schon 
vor dem 03.10.2005, tatsächlich schon am 18.07.1990, hat eine 
fatale Unstimmigkeit in BRD-Lügengebilde bewirkt - GG Art. 144 
verlor seine Basis: GG Art 144 (1)(1)Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es gelten soll. (2)(2)Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Art. 23 aufgeführten Länder oder in 
einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das 
Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Ar tikel 38 
Vertreter in den Bundestag und gemäß Art. 50 Vertreter in den 
Bundesrat zu entsenden. Dem Grundgesetz ist damit vermutlich 
schon am 18.07.1990, spätestens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit 
 allen nachfolgenden Änderungen daher seit spätestens dem 
29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesländer als 
okkupiertes Teilgebiet des Deutschen Reiches in der BRD. Und 
damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRD-Gesetze ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.
Merkt so etwas eigentlich kein BRD-Staatsrechtler, Bundestags-abgeordneter oder uneingeschränkt zur Berufsausübung 
zugelassener Jurist? Auch die Behauptung, dass das Grundgesetz 
 ja für das ganze Deutsche Volk gilt, ist keine ausreichende 
Beschreibung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Erstens gibt es das so genannte Deutsche Volk in der BRD 
nicht, weil die völkerrechtswidrigen Scheineinbürgerungen durch 
das Besatzungskonstrukt OMF-BRD mit Besatzungsmachtabsicht niemals ein Deutsches Volk, wie sie es sieht, entstehen lassen 
hat. Das Deutsche Volk kann nur aus Staatsangehörigen des 
Deutschen Reiches bestehen! Und zweitens hat der kollabor
ierende BRD-Gesetzgeber unter Druck der Siegermächte die
Reichsstaatsangehörigen im Ausland auch nicht unter das 
Grundgesetz zwingen können.

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