Neue Ausgabe https://paper.li/Die-Gesellschaft-und-Politik-Zeitung#/

Sonntag, 9. Februar 2014

Irritierende Kommentare zur Volksaqbstimmung in der Schweiz

Wer weiß, was die Rechtspopulisten Dobrindt, Söder & Co unternommen hätten,
wenn hier der Ausländeranteil bei gut 23% und nicht bei 8,8% liegen würde ???
Panzer an die Grenze ???

Schweiz  

Hintergrund: Ausländeranteil in den Schweizer Nachbarländern

dpa, 09.02.2014 16:14 Uhr
Berlin - Fast jeder vierte der gut acht Millionen Schweizer Einwohner ist kein Eidgenosse, sondern Einwanderer (23,3 Prozent). Zwei Drittel davon stammen aus der EU - die meisten aus Italien, Deutschland und Portugal. Wie sieht es bei den Schweizer Nachbarn aus? Ein Überblick (Stand 2012):
EU: Gut 34 Millionen Migranten leben in der EU (ohne Kroatien) - die Quote liegt bei 6,8 Prozent. Rund zwei von fünf Ausländern sind EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Die anderen kommen aus Nicht-EU-Staaten. Luxemburg ist Quoten-Spitzenreiter: Dort sind rund 44 Prozent Einwanderer - gefolgt von Zypern mit 20 Prozent.
DEUTSCHLAND: Mit einem Ausländeranteil von rund 9 Prozent (7,2 Millionen) liegt Deutschland EU-weit im oberen Mittelfeld. Die meisten Einwanderer kommen aus der Türkei (1,6 Millionen), Polen und Italien (je rund 530 000).
ÖSTERREICH: Von den rund 8,5 Millionen Einwohnern ist jeder neunte ein Ausländer (11,6 Prozent). Sie kommen vorrangig aus Deutschland (158 000), der Türkei (114 000) und Serbien (111 000).
FRANKREICH: Die Ausländerquote liegt bei rund 6 Prozent. Vier von zehn Migranten stammen aus Afrika, fast ebenso viele aus der EU - meist aus Portugal (495 000; Stand 2010).
ITALIEN: Das Land hat einen Ausländeranteil von knapp 8 Prozent. Die Hälfte davon kommt aus Osteuropa - am häufigsten aus Rumänien (888 000) und Albanien (467 000; Stand 2010).
LIECHTENSTEIN: Jeder dritte der rund 37 000 Einwohner ist kein Liechtensteiner. Die Einwanderer kommen zu gleichen Teilen aus EU- und Nicht-EU-Staaten - die meisten aus der Schweiz (rund 3600).

Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2011

Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung43,1%20%17%15,7%12,3%10,8%10,6%8,8%8,5%8,1%7,5%7,2%6,6%6,6%6,2%5,9%4,9%4,2%4%4%4%3,1%2,1%1,3%1%0,5%0,1%LuxemburgZypernLettland*,**Estland*SpanienÖsterreichBelgienDeutschlandGriechenlandIrlandItalienGroßbritannien**SchwedenEU***DänemarkFrankreichMaltaPortugalNiederlandeTschechienSlowenienFinnlandUngarnSlowakeiLitauenBulgarienPolen**
0%5%10%15%20%25%30%35%40%45%50%
Lesehilfe
Diese Statistik zeigt den Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2011. Die Staatsangehörigkeit ist die besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Staat, die durch Geburt oder durch Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Eheschließung oder auf anderen Wegen) erworben wird. Ausländische Staatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigen des Landes sind, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Darunter fallen auch Staatenlose. Im Jahr 2011 betrug der Ausländeranteil an der Bevölkerung in Luxemburg 43,1 Prozent.
Hinweise und Anmerkungen 
 
 

Umstrittene Volksabstimmung Schweiz riskiert Bruch mit Europa

Begrenzt die Schweiz die Zuwanderung aus Europa?

(Foto: dpa)
Sie beklagt "Massenzuwanderung" und unproduktive Ausländer: Die Schweizer stimmen heute über eine Initiative der rechtskonservativen SVP gegen EU-Zuwanderung ab. Es zeichnet sich bereits ein knappes Ergebnis ab. Was bedeutet die Abstimmung - und wo ist überhaupt das Problem? Anworten auf die wichtigsten Fragen.
Von Hannah Beitzer und Franziska Schwarz
"Es wird eng in unserem Land" - unter diesem Motto hat die national-konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Initiative "gegen Masseneinwanderung" gestartet. Heute stimmen die Schweizer darüber ab, ob unter anderem die Zuwanderung von EU-Bürgern in das Land begrenzt werden soll. Es zeichnet sich bereits ein knappes Ergebnis ab, laut einer ersten Hochrechnung 50 Prozent Ja- und etwa gleich viele Nein-Stimmen. Die Wahlbeteiligung habe wahrscheinlich eine rekordverdächtige Höhe erreicht, sagte der Wahlforscher Claude Langchamps, der Chef des Instituts gfs.bern, das im Auftrag des Schweizer Fernsehens SRF 1 die Hochrechnungen vornimmt. Ein Ergebnis erwartet er nicht vor 16 Uhr.

Was will die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung"?

Mit der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" will die SVP von Christoph Blocher die Zuwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz begrenzen. Sie fordert deshalb, dass die mit der EU 2002 vereinbarte Personenfreizügigkeit nachverhandelt wird.
Die Initiatoren wollen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder "eigenständig steuern und kontrollieren" kann und fordern deshalb jährliche Höchstzahlen für Zuwanderer - und meinen damit EU-Bürger, die in die Schweiz ziehen, aber auch Asylsuchende und Grenzgänger.
Die Schweiz habe so attraktive Arbeitsbedingungen, dass das Land kein internationales Abkommen brauche, um "jederzeit" qualifizierte Arbeitnehmer zu finden, die "gerne bei uns arbeiten und leben", heißt es weiter. Schweizer sollen bei der Arbeitssuche den Vorzug haben.
Bisher können EU-Bürger problemlos in die Schweiz ziehen, wenn sie eine Arbeit gefunden haben oder ein ausreichendes Vermögen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nachweisen können.

Wie viele Einwanderer hat die Schweiz?

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich tatsächlich viele Zuwanderer. Im Durchschnitt waren es in den vergangenen Jahre jeweils etwa 80.000 Menschen - vor allem aus der EU. Das acht Millionen Einwohner zählende Land hat mit knapp 25 Prozent einen Ausländeranteil, der fast drei Mal so hoch ist wie in Deutschland. Nur in Luxemburg leben anteilsmäßig mehr Menschen mit einem ausländischen Pass.
Die größte Einwanderergruppe sind die knapp 300.000 Italiener, gefolgt von fast ebenso vielen Deutschen. Dem Staatssekretariat für Wirtschaft in Bern zufolge kamen allein 2013 kamen 84.000 mehr Menschen aus EU-Ländern in die Schweiz, als dorthin auswanderten.

Warum gibt es in der Schweiz so viele Ausländer?

In der Schweiz gibt es nicht genügend Fachkräfte, das Land ist eigentlich auf viele Zuwanderer angewiesen. Die Wirtschaft will deswegen weiter aus einem 500-Millionen-Pool an potenziellen Arbeitskräften schöpfen. Schon jetzt arbeiten 20.000 Ausländer in der Schweizer Landwirtschaft, in der Hotellerie kommen 40 Prozent des Personals aus dem Ausland, in den Chemie-, Pharma- und Biotech-Branchen stammen 45 Prozent der Mitarbeiter aus der EU, und gut jeder vierte in der Schweiz praktizierende Arzt ist Deutscher.
Die SVP hingegen bezweifelt, dass nur Hochqualifizierte in die Schweiz kommen, so SVP Mitglied Thomas Matter laut tagesschau.de: "Über die Hälfte der EU-Zuwanderer sind unproduktiv. Ein großer Teil ist einfach Familiennachzug. Es sind etwa sieben Prozent in Ausbildung und mehr als fünf Prozent ohne Arbeitsplatz. Bei etwa zehn Prozent ist der Beruf gar nicht bestimmbar."

Was ist das Problem?

Die SVP macht EU-Einwanderer für viele Missstände in der Schweiz verantwortlich, unter anderem für zu stark steigende Kosten für Sozialhilfe. Sie führt als Beweis an, dass fast die Hälfte der Personen, die in der Schweiz Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe beziehen, Ausländer seien.
Außerdem fürchten viele Schweizer, die Zuwanderung ließe die Mieten und Immobilienpreise steigen - vor allem im Raum Zürich. Dort gibt es die meisten Arbeitsplätze, dorthin ziehen die meisten der gut ausgebildeten (und entsprechend vermögenden) Ausländer. Die Initiatoren beklagen volle Züge, überfüllte Schulen und die Neubaugebiete, die die Schweizer Landschaft verschandelten.
Die Neue Zürcher Zeitung hat im Januar Kosten und Nutzen der Einwanderung gegenübergestellt - und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zuwanderer der Schweiz eher nutzten als schadeten.

Was bedeutet die Abstimmung für das Verhältnis zur EU?

Sollte die Initiative angenommen werden, droht der Schweiz erheblicher Ärger mit der EU. Brüssel will einen Verstoß gegen die Freizügigkeitsregeln nicht hinnehmen und stellt den privilegierten Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt infrage. Davon hängt laut dem Unternehmerverband Economiesuisse jeder dritte Arbeitsplatz in der Schweiz ab. Jeden dritten Franken verdiene man im Handel mit der EU. Auch die Freizügigkeit, die für Schweizer Bürger in der EU gilt, könnte dann aufgehoben werden.

Was bedeutet die Abstimmung für das Verhältnis zu Deutschland?

Fast 300.000 Deutsche leben und arbeiten in der Schweiz, besonders viele kommen dabei aus Ostdeutschland. "Fast jeder zweite Deutsche, der in den letzten fünf Jahren ausgewandert ist, ging in die Schweiz", heißt es in einer OECD-Studie vom Jahresanfang. Bereits vor einigen Jahren begann deswegen eine Debatte in dem Land. In Zürich sei auf einmal überall Hochdeutsch zu hören, beklagten einige.
Die SVP startete bereits 2010 eine Kampagne gegen "deutschen Filz" an den Schweizer Hochschulen - viele der deutschen Zuwanderer waren als Professoren und Dozenten an den Unis tätig. Inzwischen verliere die Schweiz für die Deutschen jedoch wieder an Attraktivität, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Grund: Die Wirtschaftslage in Deutschland habe sich verbessert, die Unternehmen hierzulande spürten außerdem langsam den demographischen Wandel und seien bereit, höhere Gehälter für Fachkräfte zu zahlen als noch vor einigen Jahren.

Driftet die Schweiz nach rechts?

Aus der Schweiz kommen immer wieder Nachrichten über fragwürdige Kampagnen der Rechten, die zum Teil erfolgreich waren. Dazu gehört die bereits erwähnte Kampagne gegen deutsche Zuwanderer, aber auch das vieldiskutierte Minarett-Verbot aus dem Jahr 2010.
Teilweise gelingt es der SVP, die Regierung vor sich her zu treiben. 2010 verabschiedete sie Maßnahmen gegen "Lohn- und Sozialdumping", 2013 begrenzte sie für ein Jahr lang Bewilligungen für Langzeitaufenthalte von EU-Bürgern. Und im Januar schloss der Bundesrat EU-Bürger, die zur Jobsuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe aus.
Regierung, Parlament, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände warnen jedoch auf der anderen Seite eindringlich vor der "Initiative gegen Masseneinwanderung". Sie fürchten Fachkräftemangel und einen höheren bürokratischen Aufwand. Beides könnte das Wirtschaftswachstum bremsen. Außerdem fürchten sie, ihren erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt zu verlieren.
Auch Martin Schulz, Präsident des EU-Parlaments, will den Schweizern weder pauschal Rassismus noch EU-Feindlichkeit unterstellen. Zuwanderungsdebatten seien kein rein schweizerisches Phänomen, sagte er der NZZ am Sonntag. Er habe auch Verständnis für die Debatte, weil die Schweiz ein großzügiges Einwanderungsland sei. "Bemerkenswert finde ich, wie differenziert die Diskussion in der Schweiz ablief, gerade im Vergleich zur simplifizierenden Art, wie in anderen Ländern debattiert wurde", sagte Schulz. Dennoch warnte auch er vor den Folgen, die ein Ja zu der Initiative für die Beziehungen zur EU hätten.

Wie geht es weiter?

Unabhängig davon, wie die Abstimmung ausgeht, bleibt das Thema Einwanderung weiter aktuell. Als Nächstes entscheiden die Schweizer Wähler darüber, ob die Freizügigkeit auch für den EU-Neuling Kroatien gelten soll. Im nächsten Jahr dann kommt die ökologisch geprägte Ecopop-Initiative vors Volk. Sie will die jährliche Zuwanderung auf 0,2 Prozent beschränken, um "die natürlichen Lebensgrundlagen" zu sichern.
Mit Material von dpa und Reuters.

Freitag, 7. Februar 2014

Du Gabriel - ja Sigmar: bist du dir diesmal wenigstens sicher, dass es richtig ist, den Party-Wowi so gruselig zu knuddeln ???

Es sieht ja eher so aus, als wärste so'n dickes wenig heiß jelofen nach der
Seehofer-Bouffier-Merkel Putsch-Attacke!

Also, schmiss den Party-Wowi mit dem Bade auf die Straße!

Und dann gib eine Presseerklärung, in der du und deine Partei euch reumütig
entschuldigt - für eure Mithilfe an dem bis jetzt erfolgten Seehofer-Bouffier-
Merkel-Staatsstreich!

Falls auch du da was durcheinander gebracht hast:
Die in diesem Zusammenhang erstatten Strafanzeigen und eingereichten
Wahlprüfungsbeschwerden haben eher was von einem Schildbürgerstreich!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

Sonntag, 2. Februar 2014

Massenproteste in Ukraine: Europäische Union muss mögliche eigene Fehler korrigieren!


"Die EU hatte eine Ausreiseerlaubnis für die erkrankte Timoschenko zur medizinischen Behandlung im Ausland zur Voraussetzung für die Unterzeichnung des Abkommens gemacht. Janukowitsch lehnte dies aber ab."

Zehntausende Ukrainer demonstrieren für EU-Annäherung

Es sind die größten Proteste seit der Orangenen Revolution: In der Ukraine demonstrieren Zehntausende gegen die EU-feindliche Politk ihres Staatschefs Janukowitsch.
Demonstranten in Kiew
Demonstranten in Kiew  |  © Maks Levin/Reuters
Zehntausende Ukrainer haben in Kiew ihre Regierung zu einem Kurswechsel in der Europapolitik aufgefordert. Bei der Großdemonstration ist es zu gewalttätigen Zusammenstößen mit der Polizei gekommen. Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas und Schlagstöcke ein. Einige Hundert Protestteilnehmer hatten zuvor versucht, den Regierungssitz zu stürmen.
Insgesamt gingen laut Polizeiangaben 23.000 proeuropäische Demonstranten auf die Straße, die Organisatoren sprachen von mehr als 100.000 Teilnehmern. Sie protestierten gegen den Beschluss ihrer Regierung, die Vorbereitung eines Assoziierungsabkommens mit der EU auszusetzen. Die inhaftierte Oppositionspolitikerin Julija Timoschenko hatte zu den Protesten aufgerufen.
Die Demonstranten zogen mit EU-Flaggen und Fahnen ukrainischer Oppositionsparteien zum Unabhängigkeitsplatz im Stadtzentrum. Der Ort gilt seit der Orangenen Revolution im Jahr 2004 als symbolisch bedeutsamer Versammlungsort. Der heutige Staatschef Viktor Janukowitsch hatte sich damals zum Sieger der Präsidentschaftswahl erklärt.
Einige Demonstranten riefen "Janukowitsch, verschwinde!", auf Plakaten war die Aufschrift "Wir sind nicht die Sowjetunion, wir sind die Europäische Union" zu lesen. Ein Teil der Demonstranten versuchte nach der Hauptkundgebung am Nachmittag, die Polizeiabsperrungen zu durchbrechen und zum Regierungssitz vorzudringen. Einige warfen Steine. Festnahmen gab es keine.
Timoschenko wirft ihrem Gegner Janukowitsch vor, durch eine Annäherung an Russland die Unabhängigkeit des Landes zu gefährden. Janukowitsch habe mit der Absage an Brüssel den "Fehler seines Lebens" begangen, schrieb die frühere Regierungschefin, die in einem Gefängnis in Charkiw im Osten des Landes in Haft sitzt, am Freitag in einem Brief an den Präsidenten. Die EU hatte eine Ausreiseerlaubnis für die erkrankte Timoschenko zur medizinischen Behandlung im Ausland zur Voraussetzung für die Unterzeichnung des Abkommens gemacht. Janukowitsch lehnte dies aber ab.
Auch der ukrainische Botschafter in Deutschland zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung seiner Regierung, das Assoziierungsabkommen auszusetzen. Pawlo Klimkin sagte am Samstag dem rbb-Inforadio, das geplante Abkommen sei lange verhandelt worden und wäre ein idealer Rahmen für die Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU gewesen. Der frühere Vizeaußenminister, der das Abkommen seinerzeit mit ausgehandelt hatte, gab sich jedoch zuversichtlich, dass der Vertrag in nicht allzu ferner Zukunft doch noch unterschrieben werde.
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Donnerstag, 2. Januar 2014

Voice of Peace - Abie Nathan: Bemerkenswerte Dokumentation gerade auf tagesschau24

Voice of Peace - Abi Nathan ist gestorben
Jaffa Jarkoni begrüßt Abi Nathan auf der Kundgebung im Mai 2002. ...
Im Jahr 2000 wurde er für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. 
www.hagalil.com/archiv/2008/08/nathan.htm

Abie Nathan

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Abie (Abraham) Nathan (hebräisch ‏אייבי נתן‎; * 29. April 1927 in Abadan, Persien; † 27. August 2008 in Tel Aviv) war ein israelischer Pilot und Friedensaktivist.

Leben und Wirken

Nathan verbrachte seine Jugendjahre in Bombay, wo er von Jesuiten erzogen wurde. Mit siebzehn Jahren wurde er Pilot in der britischen Luftwaffe. 1948 kämpfte er als Machal (ausländischer Freiwilliger) im israelischen Unabhängigkeitskrieg und blieb danach in Israel. In den 1950er Jahren arbeitete er als Pilot bei der israelischen Fluggesellschaft El Al und in den frühen 60ern eröffnete er in Tel Aviv das Restaurant „California“.
1965 kandidierte er als Vorsitzender der Nes-Partei für die Knesset und verfehlte die erforderliche Stimmenzahl nur um 2000 Stimmen. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erklärte er, mit einer Friedensbotschaft nach Ägypten fliegen zu wollen. Am 28. Februar 1966 landete er mit seinem Flugzeug Shalom 1 in Port Said und wurde sofort nach der Landung verhaftet. Sein Wunsch nach einem Treffen mit dem ägyptischen Präsidenten Gamal Abd el Nasser, um ihm seine Friedensbotschaft zu überreichen, wurde ihm verweigert und er wurde nach Israel abgeschoben, wo er wegen illegalen Grenzübertritts inhaftiert wurde. [1]
Dieser „Friedensflug“ änderte sein ganzes Leben. Nach der Rückkehr nach Israel beschloss er, sich ganz der Arbeit für den Frieden zu widmen. In den folgenden Jahrzehnten folgten Friedensmissionen nach Europa, den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion. Viele politische Führer lehnten es allerdings ab, sich mit ihm zu treffen. Von anderen bedeutenden Persönlichkeiten wurde er dagegen ernst genommen, darunter Papst Paul VI., Bertrand Russell, Jean-Paul Sartre und Robert Kennedy.
Mehr als dreißig Jahre kämpfte Nathan für seine Ideen, sammelte Geld und errichtete mit Hilfe internationaler Organisationen Flüchtlingslager für die Opfer von Erdbeben, Hunger und Krieg in Kambodscha, Bangladesch, Biafra, Kolumbien und Äthiopien.[2][3] In Israel unterstützte er Organisationen wie die Krebs-Liga, Ilan (Hilfe für behinderte Kinder), Yad Sarah (ein israelweites Freiwilligennetzwerk zur Unterstützung Älterer, Behinderter und Pflegebedürftiger) und viele andere.
Die 1973 von Nathan gegründete Radiostation Voice of Peace („Stimme des Friedens“) arbeitete als Piratensender von Bord eines Schiffes in internationalen Gewässern des Mittelmeers. Unterstützung zum Kauf seines Peace Ships erhielt Nathan unter anderem von John Lennon[4]. Die Station sendete zwanzig Jahre lang rund um die Uhr, überwiegend in englischer Sprache, ein Programm, das größtenteils aus Musik bestand und für Frieden und Verständigung zwischen Israelis und Palästinensern warb. 1993 wurde der Betrieb eingestellt, teils wegen finanzieller Probleme, teils, weil Nathan nach der Unterzeichnung des Osloer Friedensabkommens die Mission des Senders für erfüllt hielt. [5] Am 28. November 1993 wurde das Schiff versenkt.[6]
Nathan machte auch durch andere spektakuläre Aktionen auf sich aufmerksam, so 1977 durch die öffentliche Zerstörung von Kriegsspielzeug[7] oder 1978 durch einen Hungerstreik gegen die israelische Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten.
Seit Anfang der 80er Jahre traf Nathan sich mit führenden Vertretern der PLO. Als Begegnungen israelischer Privatpersonen mit Mitgliedern „terroristischer Organisationen“ gesetzlich verboten wurden, kämpfte Nathan von 1989 bis 1992 für die Aufhebung dieses Gesetzes, unter anderem durch einen 40-tägigen Hungerstreik 1991, den er erst nach einer Intervention des israelischen Staatspräsidenten Chaim Herzog abbrach. [8] Für ein Treffen mit Jassir Arafat wurde er am 18. September 1991 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt[9] , von denen er nach einem Gnadenerlass des Präsidenten nur knapp sechs Monate verbüßen musste.[10]
Nach 1993 konzentrierte er seine humanitäre Arbeit vor allem auf Afrika. 1997 erhielt Abie Nathan den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis.
1997 erlitt er während eines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten, wo er seine Autobiografie schreiben wollte, einen Schlaganfall, der ihn linksseitig teilweise lähmte. Zuletzt lebte Abie Nathan in einem Altersheim in Tel Aviv, wo er am 27. August 2008 im Alter von 81 Jahren verstarb.[11]
Die Kernthese, die Nathan als ehemaliger Kriegsteilnehmer vertrat, war, dass es jederzeit möglich sei, sich zu ändern und es auch ganz normalen Menschen aus dem Volk möglich sei, „Wunder“ zu vollbringen, da ein Mensch allein eben nicht machtlos sei, sondern immens viel bewegen könne.

Literatur

  • Tom Segev: 1967. Israels zweite Geburt. Siedler Verlag 2007.

Film

  • Abie Nathan – As The Sun Sets. Dokumentarfilm von Eytan Harris, 2005.
  • Abie - Der Friedenspirat Die Ballade vom braven Bürger, BRD 1979.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hochspringen Israeli 'Peace Pilot' Again Tries to See Nasser; Abie Nathan Is Sent Home After Landing at Port Said --Arrested on Return, The New York Times. 29. Juli 1967, S. 6. Abgerufen am 29. April 2007. 
  2. Hochspringen Racing to Save the Hungry, Time. 12. November 1979. Abgerufen am 30. April 2007. 
  3. Hochspringen Clifford D May: Israel Arrives in Ethiopia on Relief Mission, The New York Times. 18. Dezember 1984. Abgerufen am 1. Mai 2007. 
  4. Hochspringen http://www.haaretz.com/hasen/spages/1015844.html
  5. Hochspringen Allison Kaplan Sommer: Abie Nathan pulls up anchor, The Jerusalem Post. 1. Oktober 1993. Abgerufen am 30. April 2007. 
  6. Hochspringen Nathan to sink peace ship today, The Jerusalem Post. 28. November 1993. Abgerufen am 30. April 2007. 
  7. Hochspringen Abie Nathan Mounts 'Protest for Peace', The New York Times. 13. August 1977. Abgerufen am 1. Mai 2007. 
  8. Hochspringen Israeli Peace Advocate Ends Hunger Strike, The New York Times. 7. Juni 1991. Abgerufen am 1. Mai 2007. 
  9. Hochspringen Israel Frees Abie Nathan, The New York Times. 31. März 1992. Abgerufen am 29. April 2007. 
  10. Hochspringen Abie Nathan's Jail Term Cut Sharply by Israeli President, The New York Times. 30. März 1992. Abgerufen am 29. April 2007. 
  11. Hochspringen Israeli peace pioneer Abie Nathan dies at 81. The Associated Press, 27. August 2008, archiviert vom Original am 15. September 2008, abgerufen am 6. Oktober 2013 (englisch).

Freitag, 13. Dezember 2013

Eines wird immer überdeutlicher: Besonders Merkel & Seehofer sind immer offensichtlicher nicht besser als z.B. Viktor Janukowitsch!

Und Gabriel gibt sich sichtlich Mühe, an dieses undemokratische(armseelige) Niveau heranzureichen.

Das System hier ist besser, dass macht den Unterschied!

Ähnliches gilt aber immer offensichtlicher für die alteingesessenen Nachrichten-Leute,
besonders von ARD und ZDF!

Nicht mal die gerne-Chefis von ARD & ZDF sind in der Lage, untereinander eine längst
überfällige und dringend notwendige Strategie zur pflichtgemäßen, also investigativen
Aufklärung, der eigenen Gesellschaft über den Seehofer/ Bouffier/ Merkel-Wahlbetrug
zu erarbeiten ???


Das vorhin kurz in Einspielung zu sehende nicht nur "zu tiefst" selbstgefällige Merkel-
Grinsen stammt tatsächlich vom heutigen Tage ???
Dann kann ich mir vorstellen, dass es hiermit zu tun hat:
Ohne Worte

Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph

An den Ministerpräsidentin
An die Justizministerin
An den Innenminister

                       Liebe Damen und Herren,

nicht nur ich erwarte nach dieser dreisten offenbar einstudierten Verantwortungslosigkeit, dass 
Lauer & Co mindestens bis zur Aufklärung dieses unglaublichen Verbrechens suspendiert werden!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S.Besonders hier in Niedersachsen fällt immer mehr auf, dass nicht nur Richter und Staatsanwälte, 
sondern auch Polizisten & Behörden-Vertreter sich mehr und mehr darauf einstellen, so wenig wie 
möglich Verantwortung zu übernehmen!


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: AW: Hallo Ministerpräsident, Justizministerin, Innenminister, das verbrecherische Landessozialgericht denkt immer noch nicht daran,
Datum: Thu, 12 Dec 2013 13:05:35 +0000
Von: Poststelle (LSG Celle) <LSGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de>
An: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>


Sehr geehrter Herr Karnasch,

Ihre E-Mail vom heutigen Tage kann hier weder beantwortet noch weitergeleitet werden. Denn in Rechtssachen kann nicht wirksam per E-Mail mit dem Landessozialgericht oder auch mit niedersächsischen Sozialgerichten kommuniziert werden. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ihre Mail kann daher hier auch nicht ausgedruckt und dann weitergeleitet werden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen schriftlich an das betreffende Sozialgericht oder sprechen Sie direkt bei der Rechtsantragstelle vor.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stein
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Poststelle -



Von: Thomas Karnasch [mailto:thomaskarnasch@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2013 11:51
An: Internet-Redaktion (Stk); Poststelle (MJ); Pressestelle (MI); Landesjustizpruefungsamt (MJ); Poststelle (LSG Celle); Thomas Karnasch
Betreff: Hallo Ministerpräsident, Justizministerin, Innenminister, das verbrecherische Landessozialgericht denkt immer noch nicht daran,

Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph

das längst überfällige Berufungsverfahren wegen der narzistischen Jobcenter-Northeim-Betrügerei durch zu
führen. Es sind also nicht nur die namentlich aufgeführten Jobcenter-Vertreter offenbar psychisch krank.

An die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten
1 Planckstraße 2
30169 Hannover

An das Justizministerium in Hannover
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
poststelle@mj.niedersachsen.de
landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de

An das Innenministerium in Hannover
Lavesallee 6
30169 Hannover
pressestelle@mi.niedersachsen.de
Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen      
Georg-Wilhelm-Straße
29223 Celle
LSGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

 Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde in Bezug auf die Verweigerung durch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen in Celle, endlich das seit über eineinhalb Jahren dort anhängige Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen L 9 AS 465/12 durchzuführen.
Beweise: Anlage I,II, III,IV, V und VI !
Ist den Politikern nicht schon im April klar geworden, dass dieses Unterlassungs-Verbrechen nicht vielmehr Faschismus-Ähnlichkeiten aufweist, als das sowas in einen demokratischen Rechtstaat gehört ???
Anmerkung: Die unten weiter angeführten Anlagen befinden sich unter den von mir in obligstorischer zweifacher Ausfertigung an das Landessozialgericht übermittelten Berufungsunterlagen!
= Die auch vom LSG ausgehende unterlassene Hilfeleistung mit einhergehender fahrlässiger Körperverletzung
ist in den Folgen von Tag zu Tag immer noch derartgewaltig, dass ich generell nur im Liegen Schreiben kann.
Aber selbst das Dateienraussuchen schaffe ich gegenwärtig nicht!
                                                                 Liebe Damen und Herren,
die offensichtliche Verweigerung durch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen liegt wohl in der einwandfrei nachzuweisenden Tatsache, dass besonders die hinterhältige Unterstützungs-Verweigerung durch das Jobcenter Northeim sozusagen gedeckt werden soll! Um so eine gesetzlich einwandfrei zwingend vorzunehmende strafrechtliche Ahndung bzw. Bestrafung, insbesondere des Jobcenter-Vertreters Elias möglichst unmöglich zu machen! Dieser log und betrog, offenbar im Auftrag, in erstinstanzlicher Verhandlung vor dem Sozialgericht Hildesheim, am 22.03.2012!
Beweise: das Gerichtsprotokoll der mündlichen Verhandlung vom 22.03.2012 - Anlage VII
Sowie weitere unten angeführte – das Gegenteil beweisende Dokumente.
Beinah noch unglaublicher ist dabei, dass der das betreffende Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim unter dem Aktenzeichen S 55 AS 110/12 verhandelnde Richter Rühling, laut Gerichtsprotokoll, die Gegenseite fragte, ob ich denn noch Krankengeld bekomme:
„Auf Frage des Gerichts erklärte der Vertreter des Beklagten, der Kläger habe nach Auskunft der für ihn zuständigen Krankenkasse der DAK derzeit noch einen täglichen Krankengeldanspruch i. H. v. 16,54 Euro netto.“ = Und das ist nachweislich vorsätzlich gelogen. = Was so oder so klar ersichtlich unter der Armutsgrenze liegt – Auch das hätte dem Gericht auffallen müssen!
Richter dürfen sich zudem doch eindeutig nicht auf mündliche Ausführungen während der mündlichen Verhandlung, der einen Gegenseite in Abwesenheit der anderen Gegenseite verlassen !!! Richter sind also verpflichtet, in Fällen der Abwesenheit der einen Gegenseite nach beweisenden Unterlagen von der aussagenden anwesenden Gegenseite zu verlangen !!!
Was aber offensichtlich nicht stattgefunden hat, da es sonst im Gerichtsprotokoll vermerkt sein müsste. Anlage III – Gerichtsprotokoll
Selbstverständlich hatte ich mit der Klageschrift das Ankündigungsschreiben der DAK über das Auslaufen der Krankengeldzahlung zum 20.03.2012 , von Anfang Januar 2012, mit gut 20 weiteren Dokumenten in zweifacher Ausfertigung an das Sozialgericht in Hildesheim übermittelt!
= Was letztendlich die Grundlage für die Zulassung dieses Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim begründet hat. Ohne dieses DAK Dokument mit der Datumsangabe über das Auslaufen der Krankengeldzahlung an mich, wäre das Verfahren sicherlich erst gar nicht zugelassen worden.
Anlage IV – erwähntes Schreiben der DAK.
= Nachweislich habe ich das Auslaufen der Krankengeldzahlung an mich zum 20.03.2012 noch mal in der Klageschrift ausgeführt! UND, auch die ebenso in doppelter Ausführung mit der Klageschrift an das Sozialgericht übermittelten Teilauszahlungsbescheinigungen aus meiner Lebensversicherung , über jeweils gut 1000 Euro im Jahre 2011, damit ich mir überhaupt was zu Essen kaufen konnte,
weil mir meine damalige Krankenkasse, die BKK Taunus/Gesundheit aus Willkür das Krankengeld nach dem 10.03.2011 verweigert hat, wurden von mir in der Klageschrift ebenso inhaltlich angeführt! ( Die Krankenkasse verlangte neue Befunde, doch „ein Erschöpfungssyndrom ist nicht messbar“, so Dr. Brok vom Helios Klinikum in einer im Internet einzusehenden Expertise! Ich wusste aufgrund der Diagnose-Kürzel nicht, was Ärzte da tatsächlich hinterhältig formuliert haben, weil sie mir das nicht erklärten! = wahrscheinlich hat auch das Jobcenter Northeim diese Diagnose-Kürzel für die betrügerische Verweigerung der Unterstützungszahlung an mich missbraucht.)
Anlage V – die Klageschrift
Anlage VI und VII – die erwähnten Teilauszahlungsbescheinigungen
= Selbstverständlich wurde das erwähnte Krankengeld-Untersagungsschreiben der BKK Taunus, ab dem 11.03.2011 – bis August 2011, sowohl in zweifacher Ausführung der Klageschrift beigefügt, als auch vorher schon mehrmals gegenüber dem Jobcenter Northeim vorgebracht. Was inhaltliche Ausführungen auf Schreiben vom Jobcenter Northeim eindeutig belegen!
Dennoch log und betrog das Jobcenter auch dazu vor Gericht. Seite -4- Absatz 3 Zeile 4:
“Ob Bedürftigkeit tatsächlich vorliege, könne angesichts der fehlenden Unterlagen nicht geprüft werden. Die Entscheidung wurde § 66 SGB I gestützt.“
Desweiteren habe ich im Februar 2012 gegenüber dem Amtsgericht Northeim eine Eidesstattliche Versicherung hinsichtlich meiner drohenden gänzlichen Mittellosigkeit niedergebracht. Was dem Jobcenter zu diesem Zeitpunkt auch schon bekannt gewesen sein dürfte!
Welche in Kopieform natürlich auch mit dem zweiten Teil der Klageschrift in zweifacher Ausfertigung an das Sozialgericht Hildesheim übermittelt wurde.
Anlage VIII – erwähntes Krankengeld-Untersagungsschreiben der BKK Taunus
Anlage IX – erwähnte Eidesstattliche Versicherung

Weiter log der Jobcenter-Vertreter Elias, der laut Gerichtsprotokoll zur Geschäftsführung beim Jobcenter Northeim gehört, dass einer meiner Brüder hier wohnen würde, ohne beweisende Unterlagen vorgelegt zu haben: „Der Vertreter des Beklagten führte weiter aus, dass nach seinen Informationen der Bruder des Klägers in dessen Haus wohne.“( Verfahrensprotokoll der Öffentlichen Sitzung vom 22.03.2012) UND wieder versäumte Richter Rühling das pflichtgemäße Nachfragen in Bezug auf die Richtigkeit, der von Jobcenter-Geschäftsstellenvertreter Elias wieder in vermutender Form vorgetragenen hinterhältigen Lüge!
Zusammen mit der Berufungsschrift wurde eine Haushaltsbescheinigung der Stadt Moringen, auf der zudem von einer Stadt-Mitarbeiterin handschriftlich hinzugefügt wurde, dass nur ich allein seit
Ende 2002 an hier gewohnt habe und wohne, ebenso in doppelter Ausführung an das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen übermittelt!
Anlage X – erwähnte Haushaltsbescheinigung der Stadt Moringen
Weiter steht auf Seite -3- „Tatbestand“ , Absatz 2 Zeile 1:
„Der Kläger beantragte beim Beklagten per Mail am 19.04.2011 Hilfeleistungen nach dem SGB II.“ „Vom 01.09.1988 bis zum 21.09.2011 (falsche Angabe des Gerichts=2010!) als Zeitungs-zusteller gearbeitet zu haben.“ Hier ist den Jobcenter-Mitarbeitern sicherlich gleich klar geworden, dass ich wohl einen Antrag auf Alg I hätte stellen müssen.
= Doch verlangt wurde das erst viel später von mir – was wohl ebenfalls mit Absicht geschehen sein dürfte – mindestens aber wohl aus der immer offensichtlicher werdenden Verantwortungslosigkeit seitens des Jobcenter Northeim heraus.
Anlage XI
Auch Richter Rühling hat die weitere Tatsache, dass ich seit dem 21.09.2010 arbeitsunfähig war bzw. bin, offensichtlich ebenso vorsätzlich ignoriert wie das Jobcenter Northeim. Schließlich waren sowohl das Sozialgericht Hildesheim als auch das Jobcenter Northeim in gewissem Sinne gesetzlich aufgrund der mehreren von mir jeweils dorthin übermittelten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dazu verpflichtet, dass berücksichtigend mit einzubeziehen, um eine möglichst vollumfängliche Wahrung der auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte gewährleisten zu können.
Schließlich hatte ich nachweislich besonders gegenüber dem Jobcenter Northeim meinen damals sogar besorgniserregenden Gesundheitszustand geschildert!
= Was auch mein jetziger, aktueller Schreibstil eindeutig belegt.
Wem es erwiesenermaßen schlecht geht, der steht noch mehr unter Druck, das schnell, schnell aufgrund der ermüdenden und lähmenden gravierenden Erschöpfung hinter sich zu bringen.
Was praktisch jeder Mensch nachvollziehen kann.
UND, auf jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist sowohl das Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit (21.09.2010) aufgedruckt, als auch das aktuelle Datum des Arztbesuches, wird durch den Arzt hinzugefügt
Von:"thomas karnasch" <ThomasKarnasch@gmx.de>An:LSGCE-Poststelle@justiz.niedersachsen.deBetreff:Original-Anlage: Widerspruch gegen beschämende Jobcenter-Entscheidung
Datum:Fri, 20. Jan 2012 15:10:07
= Mit anhängender Kopie einer Original-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!
Darüber hinaus ist das Sozialgericht zur Wahrung der auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte in gewissem Sinne dazu verpflichtet, zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit eine vollumfängliche Wahrnehmung der besonders bei Gericht wahrzunehmenden Rechte, in diesem Fall von mir, nicht gewährleistet sein bzw. werden kann(konnte).
„Ferner gab er an, in Moringen-Großenrode in einem angemieteten Haus zu wohnen und monatlich 228 Euro Grundmiete, ca 50 Euro Nebenkosten und ca 50 Euro Heizkosten jeden Monat zu zahlen.
Als Vermieter benannte er die Leonberger Bausparkasse. Bei dieser habe er – wie auch bei der LBS einen Bausparvertrag abgeschlossen.“
Das hat das Jobcenter Northeim absichtlich so gedreht!
= Aus dem von mir ausgefüllten Antrag auf Unterstützung geht zweifelsfrei hervor, dass ich das Haus zwar besitze, aber aufgrund des immer noch abzutragenden Bauspardarlehens eben nicht der Eigentümer bin und sein kann! Jedem aufmerksamen Menschen fällt relativ darüber hinaus schnell auf, dass es praktisch nicht möglich ist, ein Haus mit 100m2 Wohnfläche und über 300m2 Grundfläche für 228 Euro im Monat zu mieten! -Leonberger Bausparkasse und LBS sind identisch! Was dem Jobcenter Northeim sicherlich bewusst gewesen sein dürfte! Was einer weiteren quasi-rechtswidrigen Handlung seitens des Jobcenter Northeim entsprechen würde. Um mir möglichst zu tausend Prozent die Unterstützung verweigern zu können.
= Wenn ich mich möglicherweise unverständlich ausgedrückt haben sollte, dann ist das aufgrund nicht nur meines besorgniserregenden Zustands, sondern auch aufgrund der damals drohenden Mittellosigkeit verständlich! Und selbstverständlich von Jobcenter Northeim und dem Sozialgericht Hildesheim ernsthaft mit zu berücksichtigen, was da und dort aber offensichtlich nicht geschehen ist.
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland sind solche schwerwiegenden Vergehen, die u.a. als unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung zu werten sind, aufgrund möglicher Wiederholungstaten auch an anderer Stelle, sehr ernst zu nehmen und zu ahnden!
Diese inhaltlichen wahrheitsgemäßen Ausführungen haben doch allemal genug Substanz für eine Art Präzedenzfall! Eine mich unterstützende Rechtsanwältin meinte in Gespräch am gestrigen Mittwoch – sinngemäß: So ein Verdrehen der Tatsachen(also Lügen) ist bei öffentlichen Behörden gängige Praxis. Viele Menschen würde das demoralisieren und von einer Berufung abschreckenen.
Und bei mir führte das zu erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Ich habe auch lange gebraucht, um mit diesem quasi auf meinem Rücken zerschlagenen Knüppel der himmelschreienden Ungerechtigkeit (in mehrfacher Hinsicht, wie besonders dem Jobcenter wiederholt geschildert) wenigstens einigermaßen leben zu können.
Meine Lebenserfahrung ist – wie besonders gegenüber dem Jobcenter Northeim detailliert geschildert - derart grauselig Substanz und Zukunftshoffnung auffressend, so das ich dadurch noch weit länger zu 100% arbeitsunfähig sein dürfte.
Eine detaillierte Schaden- und Schmerzensgeldklage gegen das Jobcenter Northeim, gegen Jobcenter Mitarbeiter dort, wird ein weiterer unumgänglicher Schritt sein müssen!
Moringen, den 27.11.2013
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.
Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.
Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08
Ein Amtsdelikt stellt bei einer Verletzung individueller Rechte oder des Vermögens zivilrechtlich regelmäßig eine Amtspflichtverletzung dar, die eine Haftung aus § 839 BGB (Amtshaftung) auslöst, die vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist. Effektiver Rechtsschutz ist auch subsidiär (also zusätzlich) durch die Erhebung einer Feststellungsklage nach (§ 256 ZPO) basierend auf den Grundrechten gemäß Artikel 34 Satz 3 GG gegen den Staat oder die Körperschaft zu erlangen.
Zudem stellt ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und Soldaten (nicht aber bei Angestellten) regelmäßig ein Dienstvergehen dar, das oft zusätzlich in einem förmlichen Disziplinarverfahren verfolgt wird. Im Regelfall wird, abgesehen von vorläufigen Maßnahmen wie einer Suspendierung, der rechtskräftige Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor das Disziplinarverfahren (weiter-)betrieben bzw. eingestellt wird.
Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte. Es werden echte von unechten Amtsdelikten unterschieden:

Echte Amtsdelikte

Echte Amtsdelikte (auch eigentliche Amtsdelikte) sind Straftaten, die nur unter Missbrauch der Position des Amtsträgers begangen werden können – u.a.:
Der eigene Staat fördert Amtsdelikte durch Behördenvertreter gegenüber den eigenen BürgerInnen!
Bei den echten Amtsdelikten ist im Allgemeinen die Amtsträgerschaft strafbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB. Bei den Straftatbeständen der Abgabenüberhebung und Leistungskürzung gemäß § 353 StGB jedoch ist das strafbegründende Merkmal ausschließlich die Begehung der Tat zum Nachteil des Staates. Ihre Begehung zum Vorteil des Staates stellt keine Straftat dar.
= Das ist eindeutig grundgesetzwidrig! Gegen praktisch

Unechte Amtsdelikte

Als unechte Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet, die allgemein strafbar sind, bei Amtsträgern jedoch zu einem höheren Strafmaß führen. Für diese Unterart existieren eigene Strafvorschriften:
Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)
u.a.
Bei diesen Delikten ist die Amtsträgereigenschaft straferhöhendes Merkmal des § 28 Abs. 2 StGB.



Donnerstag, 5. Dezember 2013

Ex-Ministerpräsident Christian Wulff hat praktisch wieder die Unwahrheit gesagt!

Nach Verhandlungsbeginn im Oktober meinte Wulff allenernstes vor laufender Fernseh-
kamera:"ich habe mich immer korrekt verhalten."
1.
Können sich Menschen schlichtweg nicht -immer korrekt- verhalten!
2.
Mitbürger in wichtigen gesellschaftlichen Positionen schon gar nicht!
Dabei dürfte es sich um eine typische "anwaltliche Geflogenheit" handeln.
Denn, hätte Wulff gesagt: er hätte sich im Zusammenhang mit den Vorwürfen immer
korrekt verhalten, dann hätte je nach weiterer wörtlicher Ausführung und nach der
Betonung möglicherweise der Eindruck entstehen können, Wulff hätte sich an
anderer Stelle nicht immer korrekt verhalten.

= Wulff hat sich als Ministerpräsident definitiv nicht immer korrekt in Ausübung seiner
amtlichen Pflichten verhalten!
Um den von mir 2004 angezeigten Korruptionsfall um eine Anwaltskanzlei eines
damaligen CDU MdL und Wulff-Spezies haben Wulff & Co sich eindeutig nicht
korrekt verhalten! Gemäß der landesväterlichen Pflichten hätten Wulff & Co sich
energisch aufklärungswillig einschalten müssen!
= Doch eine ARD oder ZDF-Fernsehkamera nahm dazu nachweislich Folgendes auf:
"ich beteilige mich nicht an Spekulationen."
Das muss nun wirklich nicht weiter kommentiert  werden, sondern der entstandene
Eindruck von einem Scharlatan ...

Diese Anwaltskanzlei nahm die Handlungsverweigerung der Wulff-Landesregierung
umso mehr zum Anlass, um mehrere Verbrechen zwecks Meinungsunterdrückung
inszenieren zu können.

= Auch Wulff müsste sich jetzt auch noch wegen Ausbleiben der gebotenen Aufklärung
und Strafverfolgung um diesen Korruptionsfall vor Gericht verantworten !!!

= Schauriger kann es beinah kaum noch gehen:
Die einmal mehr zu blinde Polizei nimmt beinah dankend erfundene Vorwürfe auf.
Ermittelt anstatt den Kopf nachhaltig einzuschalten.
Und du musst einen Anwalt konsultieren, um überhaupt in Erfahrung bringen zu können,
was einem vorgeworfen wird. Deine Rechtsschutzvesicherung empfiehlt dir diese
Anwaltskanzlei, was eher ein sicheres Gefühl vermittelt. Und diese korrupte Anwältin
deichselt das so, dass die eigentlich zahlungspflichtige Rechtsschutzversicherung nix
zahlen muss, sondern du, und das auch noch in vierfacher Höhe:
"Haben sie mir das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt, um die Kostennote höher
gestalten zu können???"
= Das Vertrauensverhältnis sei gestört und sie müsse jetzt das Mandat niederlegen, hieß
es von dieser korrupten Anwältin!
= selbstverständlich dankte die Rechtsschutzversicherung diese korruptionswillige Einladung
mit weiteren Empfehlungen eigener Versicherungskunden an diese korrupte Göttinger
Anwaltskanzlei.

= In 2008 habe ich in prägnanten Sätzen auf einem DinA4 Blatt die Südniederrsachsen
per Fax200-300 mal) vor der Landtagswahl darüber informiert. Der Kanzleileiter und
damalige CDU-MdL. flog trotz haushoher Umfrageführung sang und klanglos aus dem
Landtag! Und noch weitere 5 Konservative hier in Südniedersachsen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch