Johannes Singhammer, ebenso unrechtmäßiges Mitglied in einem unrechtmäßigen
Bundestagspräsidium und obendrein ausgebildeter Rechtsanwalt, hätte es eigentlich
vorher wissen müssen:
Solange die erstatteten Strafanzeigen mit jeweils dem schwerwiegenden Vorwurf des
Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen nicht wenigstens die gesetzlich
vorgeschriebene Vorgehensweise bzw. gewissenhafte Abarbeitung erfahren haben,
so lange gibt es natürlich weder von der Bayernwahl, noch von der Hessenwahl und
ebenso wenig von der Bundestagswahl ein amtliches Endgültiges Endergebnis!
= Und damit auch keine neugebildeten Parlamente!
Und Bundestagspräsident Norbert Lammert hätte natürlich und selbstverständlich
aufgrund der gegen ihn ehobenen Täuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit dessen
Doktor-Arbeit sein Amt als Bundestagspräsident ruhen lassen müssen!
Aufgrund der sehr bedeutenden Vorbildfunktion besonders von Bundestagsabgeordneten
und noch mehr vom Präsidenten des Deutschen Bundestages, kann und darf der Präsident
des Deutschen Bundestages nicht in Anbetracht der Möglichkeit des Zutreffens der gegen
ihn erhobenen Täuschungsvorwürfe maßgeblich an der Konstituierung eines ohnehin in
gewisser Weise nicht rechtmäßig gewählten Parlaments mitwirken!
Anmerkung:
Könnte das Grundgesetz sprechen, dann würde es auch hierüber die Sprache verlieren:
Das unzureichende Verständnis eines Dr. der Soziologie im Zusammmenhang mit dem
Erkennen dieses wie beschrieben in mehrfacher Hinsicht unrechtmäßigen Handelns, dürfte
zusätzlich für Irritatioenen im Zusammenhang mit den gegen Norbert Lammert erhobenen
Plagiatsvorwürfen sorgen!
Eine Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Bundestages hätte selbst nach einwandfreien Bundestagswahlen im Grunde nur unter einem Kandidatur-Verzicht Lammerts' stattfinden dürfen!
Ohne Worte
Sprachlosigkeit und Politikverdrossenheit, also auch unrechtmäßiges Handeln bzw. Verhalten
dürften schlimmstenfalls innerhalb der Gesellschaft zunehmen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Bundestagspräsidium und obendrein ausgebildeter Rechtsanwalt, hätte es eigentlich
vorher wissen müssen:
Solange die erstatteten Strafanzeigen mit jeweils dem schwerwiegenden Vorwurf des
Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen nicht wenigstens die gesetzlich
vorgeschriebene Vorgehensweise bzw. gewissenhafte Abarbeitung erfahren haben,
so lange gibt es natürlich weder von der Bayernwahl, noch von der Hessenwahl und
ebenso wenig von der Bundestagswahl ein amtliches Endgültiges Endergebnis!
= Und damit auch keine neugebildeten Parlamente!
Und Bundestagspräsident Norbert Lammert hätte natürlich und selbstverständlich
aufgrund der gegen ihn ehobenen Täuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit dessen
Doktor-Arbeit sein Amt als Bundestagspräsident ruhen lassen müssen!
Aufgrund der sehr bedeutenden Vorbildfunktion besonders von Bundestagsabgeordneten
und noch mehr vom Präsidenten des Deutschen Bundestages, kann und darf der Präsident
des Deutschen Bundestages nicht in Anbetracht der Möglichkeit des Zutreffens der gegen
ihn erhobenen Täuschungsvorwürfe maßgeblich an der Konstituierung eines ohnehin in
gewisser Weise nicht rechtmäßig gewählten Parlaments mitwirken!
Anmerkung:
Könnte das Grundgesetz sprechen, dann würde es auch hierüber die Sprache verlieren:
Das unzureichende Verständnis eines Dr. der Soziologie im Zusammmenhang mit dem
Erkennen dieses wie beschrieben in mehrfacher Hinsicht unrechtmäßigen Handelns, dürfte
zusätzlich für Irritatioenen im Zusammenhang mit den gegen Norbert Lammert erhobenen
Plagiatsvorwürfen sorgen!
Eine Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Bundestages hätte selbst nach einwandfreien Bundestagswahlen im Grunde nur unter einem Kandidatur-Verzicht Lammerts' stattfinden dürfen!
Ohne Worte
Sprachlosigkeit und Politikverdrossenheit, also auch unrechtmäßiges Handeln bzw. Verhalten
dürften schlimmstenfalls innerhalb der Gesellschaft zunehmen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Plagiatsvorwurf gegen Bundestagspräsident Lammert
Ein anonymer Plagiatsjäger beschuldigt Bundestagspräsident
Norbert Lammert, bei seiner Doktorarbeit getäuscht zu haben. Der
CDU-Politiker wehrt sich und lässt die Arbeit von der Uni Bochum prüfen.
Von Manuel Bewarder und Lars-Marten Nagel
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