Verfassungsgericht verhandelt NPD-Klagen gegen Landtagspräsidium
Aktualisiert am Donnerstag, 24.10.2013, 14:46
Mit der Weigerung der NPD, am Gedenken an die
NSU-Opfer im Landtag teilzunehmen, hat sich das Landesverfassungsgericht
am Donnerstag in Greifswald befasst.
Die NPD-Fraktion hatte sich am 6. Dezember 2012
in eine Ecke des Plenarsaales zurückgezogen, als ein CDU-Abgeordneter
mit der Verlesung der Namen der zehn Opfer des NSU-Terrors beginnen
wollte. Der NPD-Abgeordnete Stefan Köster hatte Klage vor dem
Verfassungsgericht Greifswald eingereicht, weil Landtagspräsidentin
Sylvia Bretschneider einen Tag später dieses Verhalten mit einem
Ordnungsruf gerügt hatte. Mit dem Ordnungsruf wurde aus Sicht der
NPD-Kläger das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische
Mitwirkungsrecht verletzt.
Die Entscheidungen zu dieser und zwei weiteren Klagen von NPD-Abgeordneten gegen das Landtagspräsidium werden am 23. Januar 2014 verkündet. So hatte der NPD-Abgeordnete Udo Pastörs die Rede eines aus dem Irak stammenden Abgeordneten der Linkspartei zum NSU-Terror mit dem Zwischenruf als „blühende Fantasie eines aus dem Orient Zugereisten“ kommentiert. Pastörs wurde darauf von der Sitzung ausgeschlossen und klagte ebenfalls vor dem Verfassungsgericht.
Die Entscheidungen zu dieser und zwei weiteren Klagen von NPD-Abgeordneten gegen das Landtagspräsidium werden am 23. Januar 2014 verkündet. So hatte der NPD-Abgeordnete Udo Pastörs die Rede eines aus dem Irak stammenden Abgeordneten der Linkspartei zum NSU-Terror mit dem Zwischenruf als „blühende Fantasie eines aus dem Orient Zugereisten“ kommentiert. Pastörs wurde darauf von der Sitzung ausgeschlossen und klagte ebenfalls vor dem Verfassungsgericht.
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