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Freitag, 25. Oktober 2013

NPD hat sich geweigert, den NSU-Mordopfern die im Parlament vereinbarte Gedenkzeit zuzuerkennen: Entschuldigung!

Verfassungsgericht verhandelt NPD-Klagen gegen Landtagspräsidium

Aktualisiert am Donnerstag, 24.10.2013, 14:46
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dpa / Jens Büttner/Archiv Stefan Köster (NPD).
Mit der Weigerung der NPD, am Gedenken an die NSU-Opfer im Landtag teilzunehmen, hat sich das Landesverfassungsgericht am Donnerstag in Greifswald befasst.
Die NPD-Fraktion hatte sich am 6. Dezember 2012 in eine Ecke des Plenarsaales zurückgezogen, als ein CDU-Abgeordneter mit der Verlesung der Namen der zehn Opfer des NSU-Terrors beginnen wollte. Der NPD-Abgeordnete Stefan Köster hatte Klage vor dem Verfassungsgericht Greifswald eingereicht, weil Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider einen Tag später dieses Verhalten mit einem Ordnungsruf gerügt hatte. Mit dem Ordnungsruf wurde aus Sicht der NPD-Kläger das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Mitwirkungsrecht verletzt.

Die Entscheidungen zu dieser und zwei weiteren Klagen von NPD-Abgeordneten gegen das Landtagspräsidium werden am 23. Januar 2014 verkündet. So hatte der NPD-Abgeordnete Udo Pastörs die Rede eines aus dem Irak stammenden Abgeordneten der Linkspartei zum NSU-Terror mit dem Zwischenruf als „blühende Fantasie eines aus dem Orient Zugereisten“ kommentiert. Pastörs wurde darauf von der Sitzung ausgeschlossen und klagte ebenfalls vor dem Verfassungsgericht.

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