Ich
bin als Rechtsanwalt vorwiegend mit sozialrechtlichen Mandaten im
Bereich der Grundsicherung (Leistungen nach dem SGB II - "Hartz IV")
befasst und trete auch am Sozialgericht Ko. (Rheinland-Pfalz) auf. Dort
und bei den lokal zuständigen anderen Stellen (Jobcenter, Kreis,
Landrat) habe ich wiederholt skandalöse Zustände erlebt und kann/muss
leider von einzigartiger Willkür, Schikane und fortgesetzter
Beschneidung von Rechten sowie von einer „Hexenjagd“ gegen meinen
Mandanten berichten.
Mein Mandant X. wird von mir dort in
diversen sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Jobcenter
Landkreis M-K. und auch vor dem zuständigen Sozialgericht in Ko.
vertreten.
Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine
einzigartige Willkür mit, ein kollusives Zusammenwirken der befassten
Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten meines
Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen
Mandanten gipfelt.
Noch nicht in einem einzigen Fall jemals gab
es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter maßgeblich beeinflusst –
in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive
Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags
einzigartig sein dürfte.
Mein Mandant wird als Querulant
abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, also seine grundlegendsten
Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine
Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des
Jobcenters erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom
Jobcenter anerkannter Angemessenheit - einfach gekürzt, was der
befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine Gegenwehr ist mein
Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll
nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.
Das
sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines
sogenannten Meldetermins beim Jobcenter geschehen, als man dort im März
dieses Jahres meinen „ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen
Mandanten so lange und soweit reizte, dass er sich zu unvorteilhaften,
aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter nachträglich
jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant
dementsprechend als „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging
seitens des Jobcenters alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein
Hausverbot gegen meinen Mandanten aus, erstattete Strafanzeige wegen
„Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten zwangspsychiatrisch
unterbringen lassen.
Hierzu erschien direkt am nächsten Tag
eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der Wohnung meines
Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“
misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige
Strafjustiz vor Ort hat sich vorverurteilend überhaupt zur Durchführung
einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen. Die wegen der
„Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird
deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.
Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen
– so aktuell – nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“
Jobcenters an meinen Mandanten, wobei das Jobcenter – hierbei „flexibel“
wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man fragt sich:
Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“
vom Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.
Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung
des Jobcenters sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters
nachweislich psycho-somatisch krank gemachten Mandanten ist eine weitere
Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des schwebende Strafverfahrens
und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange nachvollziehbar nicht
zumutbar.
Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen
bisher drei der genannten neuen Einladungen beim Jobcenter hat der
Sozialrichter „ausgesessen“, also nicht entschieden. Schließlich sind
sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant
endlich zwangsweise psychiatrisch untergebracht werden soll – und das
möglichst bald.
Also lauert man meinem Mandanten weiter auf,
lädt ihn immer wieder, bis er wegen verhängter Sanktionen endlich
ausgehungert irgendwann schwach werden wird…Aber nein, der Kampf gegen
die damit verbundene schikanöse und willkürliche Behandlung meines
Mandanten geht weiter – aktuell mit allen rechtlichen Mitteln, denn
einen zweiten Fall „Mollath“ wird es hier nicht geben. Das meint
Rechtsanwalt Jens Kadner aus Frankfurt am Main.
Am Freitag, den
6.9.2013 kann der Saal 14 beim Amtsgericht in Rahden mehr als voll
werden. Die Republikaner wollen einem kritischen Menschen verbieten
lassen, ihre Mitglieder zu kontaktieren, obwohl deren Daten Jedermann im
Internet zugänglich sind. Auch wollen sie dem Kritiker verbieten
lassen, den Namen der Partei im Internet zu nennen. Was wird aber das
Gericht zu den Anträgen sagen? Die Stadt Rahden im Norden von
Nordrhein-Westfalen ist leicht mit Bahn und Bus zu erreichen und die
Verhandlung ist öffentlich, herzlich willkommen! https://www.facebook.com/ TwiehauseninEuropa
Mein Mandant X. wird von mir dort in diversen sozialrechtlichen Angelegenheiten gegenüber dem Jobcenter Landkreis M-K. und auch vor dem zuständigen Sozialgericht in Ko. vertreten.
Seit ca. 2 Jahren erlebe ich hierdurch eine einzigartige Willkür mit, ein kollusives Zusammenwirken der befassten Stellen sowie ein systematisches Beschneiden von Rechten meines Mandanten, das aktuell schließlich in einer Hetzjagd gegen meinen Mandanten gipfelt.
Noch nicht in einem einzigen Fall jemals gab es – von diesem einen zuständigen Sozialrichter maßgeblich beeinflusst – in den letzten fast 2 Jahren auch nur eine teilweise positive Sachentscheidung, was angesichts des diesseits substantiierten Vortrags einzigartig sein dürfte.
Mein Mandant wird als Querulant abgestempelt, obwohl er sich nur wehrt, also seine grundlegendsten Existenzrechte geltend macht - leider bisher ohne Erfolg: Seine Bewerbungskosten werden nicht erstattet, ständige Sanktionsversuche des Jobcenters erfolgen, die Kosten der Unterkunft werden – trotz vorher vom Jobcenter anerkannter Angemessenheit - einfach gekürzt, was der befasste Sozialrichter alles mitmacht. Durch seine Gegenwehr ist mein Mandant den öffentlichen Stellen zuwider/lästig geworden und soll nunmehr endlich ausgebremst, „mundtot“ gemacht werden.
Das sollte durch Provokationen des Sachbearbeiters anlässlich eines sogenannten Meldetermins beim Jobcenter geschehen, als man dort im März dieses Jahres meinen „ausgehungerten“ und in die Enge getriebenen Mandanten so lange und soweit reizte, dass er sich zu unvorteilhaften, aber harmlosen Äußerungen hinreißen ließ, die vom Jobcenter nachträglich jedoch zu einer „Bedrohung“ hochstilisiert wurden und mein Mandant dementsprechend als „gemeingefährlich“ dargestellt wurde. Jetzt ging seitens des Jobcenters alles sehr schnell: Der Landrat sprach ein Hausverbot gegen meinen Mandanten aus, erstattete Strafanzeige wegen „Bedrohung“ und wollte bzw. will meinen Mandanten zwangspsychiatrisch unterbringen lassen.
Hierzu erschien direkt am nächsten Tag eine Behördeneskorte mit Amtsarzt und Polizei vor der Wohnung meines Mandanten, um ihn herauszulocken und zu provozieren – was „leider“ misslang. Aber das Strafverfahren läuft, die auch willfährige Strafjustiz vor Ort hat sich vorverurteilend überhaupt zur Durchführung einer Hauptverhandlung leicht „überreden“ lassen. Die wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten durchzuführende Hauptverhandlung wird deshalb sehr „zeitnah“, nämlich erst Ende des Jahres, stattfinden.
Wegen der „Gefährlichkeit“ meines Mandanten ergehen seit einigen Wochen – so aktuell – nunmehr auch wieder Einladungen des „bedrohten“ Jobcenters an meinen Mandanten, wobei das Jobcenter – hierbei „flexibel“ wie selten – nunmehr durch irgendeinen Sachbearbeiter (Man fragt sich: Wer ist eigentlich Inhaber des Hausrechts?) hierfür extra „Ausnahmen“ vom Hausverbot macht. – Der eine staunt, der andere wundert sich.
Meinem durch die genannten Vorfälle und durch die chronische Zermürbung des Jobcenters sowie des sich Hände reibenden Sozialrichters nachweislich psycho-somatisch krank gemachten Mandanten ist eine weitere Konfrontation mit dem Jobcenter wegen des schwebende Strafverfahrens und wegen der Gesamtumstände derzeit und solange nachvollziehbar nicht zumutbar.
Die eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren gegen bisher drei der genannten neuen Einladungen beim Jobcenter hat der Sozialrichter „ausgesessen“, also nicht entschieden. Schließlich sind sich ja alle beteiligten öffentlichen Stellen einig, dass mein Mandant endlich zwangsweise psychiatrisch untergebracht werden soll – und das möglichst bald.
Also lauert man meinem Mandanten weiter auf, lädt ihn immer wieder, bis er wegen verhängter Sanktionen endlich ausgehungert irgendwann schwach werden wird…Aber nein, der Kampf gegen die damit verbundene schikanöse und willkürliche Behandlung meines Mandanten geht weiter – aktuell mit allen rechtlichen Mitteln, denn einen zweiten Fall „Mollath“ wird es hier nicht geben. Das meint Rechtsanwalt Jens Kadner aus Frankfurt am Main.
Am Freitag, den 6.9.2013 kann der Saal 14 beim Amtsgericht in Rahden mehr als voll werden. Die Republikaner wollen einem kritischen Menschen verbieten lassen, ihre Mitglieder zu kontaktieren, obwohl deren Daten Jedermann im Internet zugänglich sind. Auch wollen sie dem Kritiker verbieten lassen, den Namen der Partei im Internet zu nennen. Was wird aber das Gericht zu den Anträgen sagen? Die Stadt Rahden im Norden von Nordrhein-Westfalen ist leicht mit Bahn und Bus zu erreichen und die Verhandlung ist öffentlich, herzlich willkommen! https://www.facebook.com/
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